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Kinder-Migrationsreport

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II. Glossar<br />

Arbeitslosengeld II<br />

„Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen<br />

im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze<br />

zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind,<br />

können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen,<br />

die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.<br />

Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten<br />

→‚Regelbedarfen‘ festgelegt“ (http://www.arbeitsagentur.de/nn_549720/<br />

Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld<br />

/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html).<br />

Armutsquote<br />

Beschreibt den Anteil derjenigen, die über ein Einkommen verfügen, das<br />

weniger als einen bestimmten Prozentsatz des Durchschnitteinkommens<br />

der Gesamtbevölkerung beträgt; dieser Berechnung liegen die →Äquivalenzeinkommen<br />

zugrunde. Wegen der großen Robustheit gegenüber Messfehlern<br />

wird in Analysen nicht das arithmetische Mittel, sondern der Median<br />

als Indikator für das Durchschnittseinkommen benutzt. Als Armutsgrenze<br />

werden – aufgrund des in der Regel gegenüber dem Mittelwert geringen<br />

Median – 60% des Medians gewählt (statt 50% bei Verwendung des arithmetischen<br />

Mittels). Bei der Berechnung des Äquivalenzeinkommens wird in<br />

der Regel die neue →OECD-Skala zugrundegelegt.<br />

Bedarfsgemeinschaft<br />

„Eine Bedarfsgemeinschaft (im Sinne des SGB II, Arbeitslosengeld<br />

II/Sozialgeld, d. Verf.) besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,<br />

dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt<br />

lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten <strong>Kinder</strong>n. <strong>Kinder</strong> zählen jedoch<br />

nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes<br />

Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition<br />

sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/frau<br />

oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft<br />

oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt“ (http://www.<br />

arbeitsagentur.de/nn_549720/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/<br />

Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html).<br />

Betreuungsquote<br />

„Die Betreuungsquote berechnet sich jeweils als Anteil der betreffenden<br />

<strong>Kinder</strong> in <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung an allen <strong>Kinder</strong>n der gleichen Altersgruppe<br />

mit bzw. ohne Migrationshintergrund“ (Böttcher u.a. 2010, S. 159). Um die<br />

Referenzgröße „Anzahl der <strong>Kinder</strong> mit/ohne Migrationshintergrund unter<br />

6 Jahren“ in der Gesamtbevölkerung zu erhalten, wird auf die Daten der<br />

Bevölkerungsstatistik sowie des Mikrozensus zurückgegriffen (vgl. ebd.). Indem<br />

die Angaben der <strong>Kinder</strong>betreuungsstatistik zur Zahl der unter 6-jährigen<br />

<strong>Kinder</strong> mit und ohne Migrationshintergrund in <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung<br />

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