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Praxis - Theologie - Universität Bielefeld

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Was Praxeologie aus guten Gründen verwehrt, ist ein vermeintlich<br />

genuin theologischer oder religiöser Zugang zur Religion: nämlich religiöse<br />

Erfahrung und Sprache so zu verstehen, als bezeichneten sie Realitäten<br />

und als seien sie unmittelbar religiös und „ihrem Wesen nach“ Offenbarung<br />

einer transzendenten Realität. Der praxeologische Ansatz hat kein<br />

besonderes Interesse daran, etwas „hinter“ der Religion zu finden, ihr<br />

„wahres Wesen“, ihren „Kern“, und dies dann zu benennen. An objektiver<br />

und universal gültiger Begründung der Religion im Allgemeinen und des<br />

Christentums im Besonderen ist ihm nicht gelegen. Das heißt aber gerade<br />

nicht, Religion als soziale und moralische Kraft niedrig zu bewerten. Im<br />

Gegenteil: gerade ihr Verständnis als einer kollektiven menschlichen <strong>Praxis</strong><br />

mit metagesellschaftlicher Referenz erklärt ihre enorm hohe soziale Bindungskraft<br />

und Explosivität.<br />

B. Begründung von Religion?<br />

Die Trennung von Kultur und Religion erfüllt den Zweck, Religion einen<br />

besonderen Charakter zuzuerkennen. Damit entspricht sie einem Interesse<br />

an objektiver Begründung von Religion in einem humanwissenschaftlich<br />

nicht kommensurablen Außen, einem Anderen, welches eben nicht die<br />

Kultur ist. Wenn Theorien über Religion an deren Begründung arbeiten,<br />

betreiben sie das Geschäft der Religion selbst, ob sie nun Religion objektivistisch<br />

als etwas „Gegebenes“ auffassen oder als Medium des subjektiven<br />

Ergriffenseins durch die Erscheinung des Heiligen.<br />

1. Der objektivistische Diskurs über Religion: Gegebensein<br />

Falk Wagner (Religion) hat den neueren theologischen „Umgang mit der<br />

Religionsthematik“ eingehend untersucht. Er setzt dazu eine große Anzahl<br />

theologischer Entwürfe einer radikalen genetischen Religionskritik aus.<br />

Sein Fazit, dem ich mich anschließe: „Die Religionstheorie vermag die<br />

intendierte Begründung des religiösen Bewußtseins nicht zu leisten, da der<br />

absolute oder transzendente Grund, auf den sich das religiöse Bewusstsein<br />

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