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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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142 Kapitel 4<br />

und das sie prägende öffentliche Haushaltsrecht beeinflusst wurden. Wichtige<br />

Prinzipien waren hierbei die Einheitlichkeit des Staatsbudgets auf <strong>der</strong> einen<br />

und die Jährlichkeit <strong>der</strong> Ausgabenbewilligung auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite.<br />

Das erste Prinzip ist selbst ein Ergebnis einer langwierigen historischen<br />

Entwicklung, in <strong>der</strong> die zunächst verstreuten Privathaushalte <strong>der</strong> Monarchen<br />

sukzessive in ein einziges, transparentes Staatsbudget integriert und nach<br />

einheitlichen politisch-administrativen und parlamentarischen Prinzipien<br />

gesteuert wurden. <strong>Die</strong> Unterwerfung <strong>der</strong> <strong>Telekommunikation</strong> unter diese<br />

Prinzipien führte dazu, dass selbst langfristige Investitionsausgaben nur in<br />

Jahresbeträgen genehmigt werden konnten. Mehrjährige Ausbaupläne standen<br />

damit prinzipiell in je<strong>der</strong> jährlichen Abstimmung zur Disposition, vor<br />

allem aber nach Regierungsumbildungen und Neuwahlen. Nicht selten wurden<br />

die langfristigen Ausgaben in einem wenig sichtbaren Bereich, wie zum<br />

Beispiel <strong>der</strong> Kommunikationsinfrastruktur, stärker sichtbaren und vordringlicheren<br />

Politikzielen geopfert.<br />

Bei einem bürokratisch-autoritären Regime wie in Preußendeutschland<br />

war dieses Problem natürlich weniger akut als in den relativ instabilen parlamentarischen<br />

Systemen <strong>der</strong> Dritten und Vierten Französischen Republik,<br />

in den demokratischen Phasen Italiens und später auch im Deutschland <strong>der</strong><br />

Weimarer Republik. Auf Grund häufig wechseln<strong>der</strong> Parlamentsmehrheiten<br />

und kurzlebiger Regierungen war eine langfristige Planung <strong>der</strong> <strong>Telekommunikation</strong><br />

allein aus haushaltspolitischen Gründen fast unmöglich. In<br />

Frankreich wie in Italien war dies ein wichtiger Grund des anfänglich zögerlichen<br />

Systemwachstums. In beiden Län<strong>der</strong>n befand sich das Telefonsystem<br />

seit den 1890er-Jahren in einer Wachstums-Dauerkrise, die durch<br />

den Ersten Weltkrieg noch verstärkt wurde. <strong>Die</strong> wirtschaftliche Krise Anfang<br />

<strong>der</strong> 20er-Jahre, in <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s die kontinentaleuropäischen Systeme<br />

in große finanzpolitische Bedrängnis kamen, war dann ab 1923 <strong>der</strong> Auslöser<br />

für eine Reihe von institutionellen Verän<strong>der</strong>ungen in Deutschland, Frankreich<br />

und Italien, bei denen die <strong>Telekommunikation</strong>ssysteme vom allgemeinen<br />

Staatshaushalt entkoppelt und den verschiedenen Verwaltungsapparaten<br />

eine höhere unternehmerische Autonomie zugestanden wurde, ohne diese<br />

allerdings aus <strong>der</strong> Staatsverwaltung herauszulösen.<br />

1. Mit dem Reichspostfinanzgesetz (RPFG) vom 18. März 1924 erhielt die<br />

deutsche Reichspost nicht nur einen eigenen Haushalt, son<strong>der</strong>n auch eine<br />

vom Parlament stark entkoppelte Entscheidungs- und Kontrollstruktur<br />

(Postverwaltungsrat).

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