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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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170 Kapitel 5<br />

normaler Gesetze, administrativer Verordnungen o<strong>der</strong> individueller Verträge.<br />

Institutionelle Stabilität wird somit nicht nur dadurch erzeugt, dass eine hierarchische<br />

Verankerungsstruktur existiert, in <strong>der</strong> Regelän<strong>der</strong>ungen von Stufe<br />

zu Stufe kostspieliger werden, son<strong>der</strong>n auch dadurch, dass die verschiedenen<br />

Regelsysteme eine »institutionelle Matrix« bilden, in <strong>der</strong> die Regeln<br />

wie<strong>der</strong>um von vielen an<strong>der</strong>en Regeln abhängen und ihre Verän<strong>der</strong>ung jeweils<br />

auch die Anpassung <strong>der</strong> vernetzten Regeln voraussetzt (North 1991).<br />

Eine ähnliche Vorstellung hatte bereits Mancur Olson (1985) mit dem Konzept<br />

<strong>der</strong> zunehmenden »regulativen Komplexität« und <strong>der</strong> damit einhergehenden<br />

institutionellen Sklerose.<br />

Während es beispielsweise bei nur gering verankerten Regelsystemen<br />

genügt, dass wenige Akteure eine Regel einseitig außer Kraft setzen, sind<br />

die <strong>Transformation</strong>en stark verankerter Regelsysteme oft an voraussetzungsvolle<br />

kollektive Entscheidungsprozesse gebunden. Solchermaßen fixierte<br />

Regeln enthalten für jede <strong>der</strong> unterschiedlichen Verankerungsebenen auch<br />

Vorschriften darüber, in welchen spezifischen Entscheidungsarenen eine<br />

Regelän<strong>der</strong>ung prozessiert werden muss und welche Entscheidungsregeln<br />

(Konsens, Einstimmigkeit o<strong>der</strong> Mehrheit) dabei anzuwenden sind. Damit<br />

werden durch die Verankerungsstrukturen auch die kollektiven Entscheidungssysteme<br />

vorstrukturiert, innerhalb <strong>der</strong>er Regelbildung und Än<strong>der</strong>ung<br />

verarbeitet werden.<br />

Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des kollektiven Entscheidungssystems<br />

<strong>Die</strong> dritte Variable wird als Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des kollektiven<br />

Entscheidungssystems bezeichnet, durch welches die <strong>Transformation</strong><br />

eines institutionellen Zustands letztlich erzeugt wird. Damit ist die Handlungs-<br />

und Entscheidungskapazität des institutionell strukturierten Interaktionszusammenhangs<br />

zumeist korporativer Akteure gemeint, <strong>der</strong> über die Erzeugung<br />

und Auswahl von Politikoptionen eine gegebene institutionelle<br />

<strong>Transformation</strong> herbeiführt o<strong>der</strong> den Status quo erhält. Strukturelle Handlungsfähigkeit<br />

heißt jedoch nicht realisierte Handlungsfähigkeit. Letztere ist<br />

nicht unabhängig von <strong>der</strong> konkreten Interessenstruktur und den im vorausgegangenen<br />

Punkt skizzierten institutionellen Handlungsbarrieren. Im Gegensatz<br />

hierzu verweist die strukturelle Handlungsfähigkeit auf allgemeine,<br />

von <strong>der</strong> konkreten Konfliktstruktur unabhängige institutionelle Ausprägungen<br />

eines politischen Systems als kollektives Entscheidungssystem. Kollektive<br />

Handlungsfähigkeit ist dann relevant, wenn multiple Akteure ihre<br />

Handlungen aufeinan<strong>der</strong> abstimmen müssen, um bestimmte private o<strong>der</strong>

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