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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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276 Kapitel 6<br />

ankerung insgesamt zu beurteilen. Im Grunde müssten die unterschiedlichen<br />

Systembereiche getrennt beurteilt werden. Hierfür ist es zunächst wichtig,<br />

zwischen <strong>der</strong> Verankerung <strong>der</strong> Organisationsformen und <strong>der</strong> Verankerung <strong>der</strong><br />

Marktformen zu unterscheiden. Was Erstere betrifft, war das gesamte <strong>Telekommunikation</strong>sspektrum<br />

bereits seit den 20er-Jahren in unterschiedliche<br />

staatliche Betreiber einerseits und Privatbetreiber an<strong>der</strong>erseits aufgespalten.<br />

<strong>Die</strong> verschiedenen Privatgesellschaften blieben auch nach den 30er-Jahren,<br />

nachdem sie unter dem Mussolini-Regime von einer staatlich kontrollierten<br />

Finanzholding übernommen wurden, privatrechtlich organisiert. Über die<br />

staatliche Finanzkontrolle wurde an <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong> Firmen nichts verän<strong>der</strong>t.<br />

<strong>Die</strong> übrigen Betreiber (die Telegrafenverwaltung und die autonome<br />

Telefonbehörde ASST) waren entwe<strong>der</strong> in die allgemeine Staatsverwaltung<br />

integriert o<strong>der</strong> verfügten über einen relativ autonomen öffentlichen Status.<br />

<strong>Die</strong>se Bedingungen waren allgemein in Gesetzen festgeschrieben.<br />

Was die Marktform betrifft, so galt auch in Italien seit Mitte des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

ein gesetzlich verankertes Staatsmonopol. Wie in Großbritannien<br />

und Frankreich war es jedoch nicht exklusiv formuliert, son<strong>der</strong>n ermöglichte<br />

in breitem Umfang die Lizensierung privater Betreibergesellschaften.<br />

<strong>Die</strong> Konzessionen zum Aufbau und Betrieb wurden in <strong>der</strong> Regel über Regierungsdekrete<br />

vergeben. Wie in Frankreich konnte <strong>der</strong> Staat die Ausübung<br />

von Monopolrechten in <strong>der</strong> <strong>Telekommunikation</strong> und damit zusammenhängende<br />

Funktionen problemlos umschichten und nach Belieben auch auf unterschiedliche<br />

Organisationen aufteilen. <strong>Die</strong>s war in <strong>der</strong> Vergangenheit auch<br />

häufig <strong>der</strong> Fall und erklärt zum Großteil auch die verwirrenden italienischen<br />

»<strong>Telekommunikation</strong>sspaghetti«.<br />

<strong>Die</strong>se unterschiedlichen institutionellen Aspekte werden in Italien, ähnlich<br />

wie in Frankreich, durch ein spezielles Gesetzesbuch (»codice postale«)<br />

geregelt, das die wesentlichen Gesetze und Verordnungen von Post und <strong>Telekommunikation</strong><br />

beinhaltet. Der »codice postale« besteht aus drei Büchern,<br />

die sich auf die Post, die <strong>Telekommunikation</strong> und öffentliche Einrichtungen<br />

beziehen. Ferner regelt <strong>der</strong> »codice« die Konzessionsvergabe an Privatgesellschaften.<br />

Auch die Verwaltungsstrukturen (wie etwa die ministerielle Zuordnung)<br />

sind durch Gesetze und Dekrete festgelegt worden. So wurden die<br />

Amministrazione delle Poste e Telecomunicazione einerseits und die Azienda<br />

di Stato per i Servizi telefonici (ASST) zunächst durch ein Dekret verankert,<br />

das später in ein Gesetz umgewandelt wurde (Chiappetta 1990).<br />

Aus dieser Vielzahl von Organisationsformen ergeben sich für Reformansätze<br />

innerhalb des existierenden gesetzlichen Rahmens vergleichsweise<br />

große Gestaltungsspielräume. Viele substanzielle Än<strong>der</strong>ungen (beispielswei-

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