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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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262 Kapitel 6<br />

Unternehmen zu Beginn nur eine autorisierte Privatfirma. Später, in den<br />

1880er-Jahren, wurden auf dieser Basis private Telefongesellschaften konzessioniert<br />

(Chamoux 1994).<br />

In den 50er-Jahren wurden die für die Post und <strong>Telekommunikation</strong> relevanten<br />

Regelungen (beispielsweise das Fernmeldemonopol und die Lizensierungskompetenz),<br />

entsprechend <strong>der</strong> traditionellen Kodifizierung des französischen<br />

Rechts (Code Civil, Code de commerce, Code pénal) in ein spezielles<br />

Gesetzbuch, dem PTT Code, integriert. Hierbei handelt es sich um eine<br />

Sammlung von Gesetzen und Verordnungen (Dekreten), in dem alle in diesem<br />

Zusammenhang relevanten gesetzlichen Regelungen zusammengefasst<br />

sind. Anlässlich <strong>der</strong> neuen Verfassung nach dem Übergang zur Fünften Republik<br />

wurde dieser Code im Jahre 1962 durch drei Verordnungen vollständig<br />

revidiert und seither immer wie<strong>der</strong> aktualisiert. Bis 1982 war das Postund<br />

Fernmeldegesetz die einzige Rechtsquelle. Mit dem Audiovisionsgesetz<br />

von 1982 und dem Gesetz über die Kommunikationsfreiheit von 1986 wurde<br />

<strong>der</strong> erste Teil des PTT Codes erweitert (Blaise/Fromont 1992: 124–125).<br />

Um die Tiefen <strong>der</strong> institutionellen Verankerung in <strong>der</strong> französischen<br />

Rechtsordnung genau ausloten zu können, ist es wichtig, zwischen<br />

1. Gesetzen,<br />

2. Rechtsverordnungen <strong>der</strong> Exekutive (Dekrete des Präsidenten, Verordnungen<br />

des Premierministers, ministerielle Erlasse) und<br />

3. Verordnungen <strong>der</strong> selbstständigen Verwaltungsbehörden (CSA, CNCL)<br />

zu unterscheiden. Wie in den an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wurden auch in Frankreich<br />

mit den unterschiedlichen Regelungsebenen die Entscheidungsarenen für institutionelle<br />

Verän<strong>der</strong>ungen vorstrukturiert: Während das Parlament gesetzliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen durch einfache Mehrheiten verabschiedet, kann die<br />

Regierung Dekrete unilateral erlassen. Da das französische <strong>Telekommunikation</strong>sgesetz<br />

<strong>der</strong> Regierung einen viel breiteren Rahmen für Autorisierung<br />

gewährt als dies beispielsweise in <strong>der</strong> Bundesrepublik <strong>der</strong> Fall ist, sind inkrementelle<br />

Verän<strong>der</strong>ungen allein schon auf Dekretebene möglich und in<br />

<strong>der</strong> Praxis auch in erheblichem Maße genutzt worden (beispielsweise in <strong>der</strong><br />

»Filialisierung« ehemaliger DGT-Abteilungen!). Weil eine konstitutionelle<br />

Verankerung fehlt und ein relevanter Teil sowohl gesetzlich als auch auf<br />

Verordnungsebene reguliert ist, ist die Schwelle für eine institutionelle<br />

<strong>Transformation</strong> in Frankreich insgesamt niedriger als in Deutschland, aber<br />

höher als in den USA.

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