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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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278 Kapitel 6<br />

(Pasquino 1987). <strong>Die</strong> Koalitionspartner waren die Partito Repubblicano Italiano<br />

(PRI), die Partito Socialista Democratico Italiano (PSDI), die Partito<br />

Socialista Italiano (PSI) und schließlich die Partito Liberale Italiano (PLI).<br />

Ähnlich wie in <strong>der</strong> Weimarer Republik und während <strong>der</strong> Vierten Französischen<br />

Republik war die politische Macht unter diesen Parteien parzellartig<br />

aufgeteilt. <strong>Die</strong> politischen Institutionen des Kabinetts und des Regierungschefs<br />

hatten in diesem Kontext nur eine relativ schwache Stellung −<br />

ganz im Kontrast zur Situation in Großbritannien. Italienische Premiers verfügten<br />

in <strong>der</strong> Vergangenheit nur über einen beschränkten Einfluss auf die<br />

Zusammensetzung ihrer Kabinette. <strong>Die</strong> Verteilung <strong>der</strong> Ressorts war eher ein<br />

Resultat von zwischen- und innerparteilichen Verhandlungen (zum Beispiel<br />

zwischen den DC-Faktionen), in denen sich die Parteien sozusagen selbst<br />

nominierten. Hieraus folgte, dass die einzelnen Minister bei regierungsinternen<br />

Querelen auch mit starker Unterstützung ihrer Parteien beziehungsweise<br />

parteiinterner Strömungen (»correnti«) rechnen konnten, um gegebenenfalls<br />

selbst den Regierungschef herausfor<strong>der</strong>n zu können.<br />

Auch in <strong>der</strong> Ministerialorganisation selbst hat die parteipolitische Kolonisierung<br />

des Staates tiefe Spuren hinterlassen. In den vergangenen vierzig<br />

Jahren wurde diese zunehmend aufgebläht. In <strong>der</strong> Regel hat eine italienische<br />

Regierung etwa dreissig Minister, hinzu kommt eine Vielzahl von Staatssekretären,<br />

wobei die Ressorts oft in absur<strong>der</strong> Weise spezialisiert sind. Allein<br />

die Zuständigkeit für Wirtschaftspolitik verteilt sich auf drei bis vier<br />

verschiedene Ministerien. <strong>Die</strong> daraus resultierenden Koordinationsprobleme<br />

sind naheliegend. Zur Querkoordination wichtiger Politikbereiche existieren<br />

daher eine Reihe interministerieller Komitees. Wichtige Koordinationsfunktionen<br />

werden jedoch auch von den Parteien selbst übernommen, denn<br />

die wichtigsten Entscheidungen fallen in den Parteiapparaten selbst o<strong>der</strong> in<br />

Koalitionsverhandlungen zwischen den betreffenden Parteien o<strong>der</strong> Parteigruppierungen<br />

(»correnti«). David Hine (1993: 218) zufolge registriert das<br />

Kabinett nur Entscheidungen, die in an<strong>der</strong>en Arenen getroffen werden.<br />

<strong>Die</strong> überproportionierte und fragmentierte Ministerialbürokratie ist jedoch<br />

nicht das einzige Koordinationsproblem. Neben <strong>der</strong> Ministerialverwaltung<br />

existieren auf zentraler Ebene noch unzählige autonome Verwaltungsagenturen<br />

und die schon mehrfach erwähnten staatlichen Holdingunternehmen.<br />

Daneben gibt es viele kleine außerministerielle öffentliche Behörden,<br />

was ein Niveau administrativer Heterogenität erzeugt, das selbst mit mo<strong>der</strong>nsten<br />

Kommunikations- und Koordinationsmitteln nur schwer zu bewältigen<br />

ist (Furlong 1994: 97). Zudem verfügt die öffentliche Verwaltung, an<strong>der</strong>s<br />

als in Frankreich o<strong>der</strong> Japan, nur über ein äußerst geringes Prestige,

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