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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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Der Ausbruch aus dem Stabilitätsgebiet 173<br />

Entscheidungsregel möglichen Gewinnkoalitionen, bezogen auf die von <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Entscheidungsbeteiligten abhängigen Gesamtmenge <strong>der</strong> möglichen<br />

Koalitionen. In einer gegebenen Kollektivität mit n Mitglie<strong>der</strong>n gibt es 2 n<br />

unterschiedliche Koalitionsmöglichkeiten. Erfor<strong>der</strong>t eine bestimmte Entscheidungsregel<br />

für einen Abstimmungssieg m Stimmen aus einer Gesamtstimmenzahl<br />

n, dann kann die Entscheidungskapazität <strong>der</strong> Kollektivität als<br />

die Summe aller Koalitionen (das heißt Kombinationen), in welchen m<br />

Stimmen zusammenkommen, dividiert durch 2 n definiert werden. Hieraus<br />

lässt sich schließen, dass die Handlungsfähigkeit eines Entscheidungskollektives<br />

mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> darin wirkenden Akteure abnimmt, wenn eine Gewinnkoalition<br />

mehr als die absolute Mehrheit umfasst. Nur bei <strong>der</strong> Anwendung<br />

von reinen Mehrheitsregeln besteht unabhängig von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Beteiligten<br />

weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretisch möglichen<br />

Gewinnkoalitionen und Gegenkoalitionen.<br />

Eine nützliche Perspektive, in <strong>der</strong> die verschiedenen Aspekte von Entscheidungs-<br />

und Handlungsfähigkeit auf einfache Weise kombiniert werden,<br />

ist von George Tsebelis (1995) vorgeschlagen worden. <strong>Die</strong> diesbezügliche<br />

Kapazität eines politischen Systems wird dort als einfache Funktion seiner<br />

Vetospielerzahl interpretiert. Ein Vetospieler ist ein individueller o<strong>der</strong> kollektiver<br />

Akteur, dessen Zustimmung für eine gegebene Politikentscheidung<br />

notwendig ist. Man unterscheidet zwischen formellen und informellen Vetospielern.<br />

Formelle Vetospieler sind durch die Verfassung bestimmt, während<br />

partei- o<strong>der</strong> verbändepolitische Vetospieler durch die faktische Struktur<br />

des Parteien- o<strong>der</strong> Verbändesystems festgelegt sind. Vetospieler mit identischen<br />

Interessen zu einem einzigen Vetospieler »verschmolzen« und kollektive<br />

Akteure mit inneren Interessendivergenzen als mehrere Vetospieler<br />

behandelt (beispielsweise bei geringer Parteikohäsion und Parteidisziplin).<br />

Auch hier ergibt sich <strong>der</strong> grundlegende Zusammenhang, dass es umso schwieriger<br />

ist, zu einer Entscheidung zu kommen und diese durchzusetzen, je höher<br />

das Quorum für eine Entscheidung und je fragmentierter das System ist.<br />

Über diese bereits erwähnten Faktoren hinaus kann die Entscheidungsfähigkeit<br />

noch von weiteren Determinanten abhängen, wie etwa <strong>der</strong> Einbeziehung<br />

unterschiedlicher Handlungsorientierungen (Scharpf 2000) o<strong>der</strong> unterschiedlicher<br />

koordinations- und transaktionskostenbezogener Abstimmungsmodi<br />

(Scharpf/Mohr 2000). Eine weitere Möglichkeit ist, die Menge <strong>der</strong><br />

Interventions- und Vetopunkte, die ein Entscheidungsprozess aus einer zeitlichen<br />

Perspektive für die beteiligten Akteure überhaupt bietet, als Maßstab<br />

für die strukturelle Handlungsfähigkeit eines politischen Systems heranzuziehen<br />

(Immergut 1992).

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