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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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Diffusion, nationale <strong>Transformation</strong>en und globale Konvergenz 241<br />

6.5 Deutschland: Von <strong>der</strong> Reformblockade zur<br />

inkrementellen Politikanpassung<br />

Der deutsche Reformprozess bietet einen interessanten Kontrast zum britischen<br />

Fall, weil die Liberalisierungsdiskussion in beiden Län<strong>der</strong>n etwa zeitgleich<br />

startete, die Umsetzung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen bei den Briten aber bereits<br />

in den frühen 80er-Jahren gelang, während sich <strong>der</strong> bundesdeutsche<br />

Reformprozess bis in die frühen 90er-Jahre hinzog. Neben dem zeitlichen<br />

Kontrast frappiert noch die substanzielle Varianz: Während in Großbritannien<br />

nicht nur die Endgeräte- und <strong>Die</strong>nstebereiche liberalisiert wurden, son<strong>der</strong>n<br />

zudem <strong>der</strong> Wettbewerb im Netz eingeführt und <strong>der</strong> ehemals staatliche<br />

Betreiber privatisiert wurde, konnte sich die bundesdeutsche Politik − zumindest<br />

in einem ersten Schritt − nur zu bescheidenen Än<strong>der</strong>ungen durchringen<br />

(Grande 1989). Zwar gelang es, die alte Bundespost zu reorganisieren<br />

und in drei Subunternehmen aufzuteilen; diese blieben jedoch weiterhin<br />

einer direkten staatlichen Kontrolle unterworfen. Mitte <strong>der</strong> 90er-Jahre wurde<br />

die DB Telekom in einem weiteren wirtschaftlichen Autonomisierungsschritt<br />

in ein Privatunternehmen umgewandelt. Bei den Liberalisierungsmaßnahmen<br />

schließlich beschränkte man sich auf die Öffnung des Endgerätebereichs<br />

und eines Teils des <strong>Die</strong>nstesektors, ohne den Zugang zu den »ertragreichsten<br />

Gefilden« <strong>der</strong> <strong>Telekommunikation</strong>, dem traditionellen Telefondienst, zu<br />

öffnen.<br />

Entsprechend dem hier verwandten Erklärungsschema sind diese Unterschiede<br />

in <strong>der</strong> Kombination einer spezifisch ausgeprägten Interessenstruktur,<br />

einer beson<strong>der</strong>en institutionellen Verankerung und <strong>der</strong> spezifischen<br />

Struktur des politischen Entscheidungssystems zu suchen. Während im britischen<br />

Prozess eine fast einzigartige Konstellation vorteilhafter Bedingungen<br />

für institutionellen Wandel vorhanden war, lagen im deutschen Fall<br />

vorwiegend ungünstige Bedingungen vor:<br />

1. eine Interessenstruktur, in <strong>der</strong> eine nur relativ schwache Reformkoalition<br />

starken Vetointeressen gegenüber stand;<br />

2. eine extrem starke institutionelle Verankerung, in <strong>der</strong> das staatliche Monopol<br />

sogar in <strong>der</strong> Verfassung festgeschrieben war;<br />

3. ein relativ dezentralisiertes und verflochtenes Entscheidungssystem, das<br />

in <strong>der</strong> kollektiven Handlungsfähigkeit sowohl dem britischen als auch japanischen<br />

weit unterlegen war.

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