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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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Diffusion, nationale <strong>Transformation</strong>en und globale Konvergenz 279<br />

was nicht gerade die Leistungsträger <strong>der</strong> italienischen Gesellschaft anzieht.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die durch parteipolitische Rücksichten geprägten Rekrutierungskriterien<br />

haben hier einen Teufelskreis initiiert, in dem unfähige Politiker<br />

oft auf Führungsposten <strong>der</strong> Verwaltung ausgemustert werden, was sich<br />

negativ auf Leistungsmotivation und Ansehen nie<strong>der</strong>schlägt. <strong>Die</strong>s schwächt<br />

die Verwaltung weiter und macht sie gegenüber politischen Einflüssen noch<br />

durchlässiger.<br />

<strong>Die</strong> schlimmste institutionelle Pathologie <strong>der</strong> italienischen Verwaltung<br />

jedoch war, dass die große Zahl administrativer Agenturen und parastaatlicher<br />

Unternehmen unter <strong>der</strong> »partitocrazia« zu einem Pfründesystem führte,<br />

in dem politisch besetzbare Führungspositionen wie feudale Parzellen »beliehen«<br />

wurden. Ihre Aufteilung (»lottizzazione«) erfolgte gemäß <strong>der</strong> Stärke<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Gruppen nach einem festen Schlüssel (Venditti 1981;<br />

Pasquino 1987: 208). Durch dieses System hatte sich in den vergangenen<br />

Jahrzehnten ein Labyrinth von »Subregierungen« (»sottogoverni«) mit weit<br />

verzweigten Patronagenetzwerken gebildet. Unter diesen Umständen ist es<br />

vielleicht ein Glück, dass Italien zumindest auf politisch-administrativer<br />

Ebene zentralstaatlich organisiert ist und sich dieses Spoil-System nicht<br />

auch noch auf regionaler Ebene verdoppelt. Obwohl das Land in manchen<br />

Analysen als quasifö<strong>der</strong>alistisch bezeichnet wird (Blanke 1991: 149), ist<br />

klar, dass die regionale Autonomie keinen politischen Inhalt hat. Den einzigen<br />

Einfluss auf die gesamtstaatliche Politik können italienische Regionen<br />

über den Senat geltend machen, <strong>der</strong> gemäß <strong>der</strong> italienischen Verfassung auf<br />

regionaler Basis gewählt wird und in Gesetzgebungsprozessen eine dem<br />

Deputiertenhaus vergleichbare Stellung besitzt. Nach <strong>der</strong> Verfassung muss<br />

die Regierung von beiden Häusern bestätigt werden, und die Gesetze müssen<br />

die beiden Kammern mit identischen Prozeduren passieren (Hine 1993:<br />

189; Tsebelis/Money 1997).<br />

Parlament und Parteien<br />

Mit <strong>der</strong> Camera dei Deputati und dem regionalen Senato verfügt das italienische<br />

Parlament formell über eine bikamerale Struktur. Trotz divergieren<strong>der</strong><br />

Wahlverfahren sind beide Häuser, durch die Macht <strong>der</strong> Parteien bedingt,<br />

in <strong>der</strong> Regel identisch zusammengesetzt. Hierdurch wird <strong>der</strong> Ausdruck regionaler<br />

Interessen natürlich in beträchtlicher Weise limitiert. Lokale Gruppen<br />

wählen deshalb meist auch den Weg des parteiinternen Klientelismus, <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>s im Süden fest verankert ist. <strong>Die</strong> potenziell starke Vetoposition<br />

<strong>der</strong> zweiten Kammer wird daher durch die »partitocrazia« aufgehoben. <strong>Die</strong>

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