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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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306 Kapitel 7<br />

die am wenigsten leistungsfähigen Län<strong>der</strong> einem konservativen Entwicklungsmuster<br />

verhaftet, das selbst langfristig nur zu marginalen Modifikationen<br />

in <strong>der</strong> Lage war?<br />

Strukturelle Trägheit und Restriktionen des Wandels<br />

<strong>Die</strong>se Beobachtung verweist auf Defizite herkömmlicher Theorien institutioneller<br />

Entwicklung etwa auf <strong>der</strong> Seite des politikwissenschaftlichen Pluralismus<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ökonomisch-neoklassischen Richtung. Beide Theorieströmungen<br />

unterstellen letztlich eine unbeeinträchtigte Elastizität. Sie nehmen<br />

eine fast unbeschränkte Adaptionsfähigkeit durch eigenes und fremdes Lernen<br />

an. Trägheitsmomente, Restriktionen und Anpassungsrigiditäten, die in<br />

den Formen beziehungsweise im institutionellen Beziehungszusammenhang<br />

selbst liegen, spielen offenbar keine Rolle. Beide Perspektiven sind im Wesentlichen<br />

atomistisch und instrumentalistisch. Aus politisch-pluralistischer<br />

wie aus ökonomisch-neoklassischer Perspektive haben Akteure als Regelkonstrukteure<br />

ein rein instrumentelles Verhältnis zum Regelapparat. Wird<br />

erkannt, dass eine Regel leistungsfähiger ist als eine an<strong>der</strong>e, kann die ineffizientere<br />

ohne irgendwelche Kosten fallen gelassen und zur leistungsfähigeren<br />

übergegangen werden. Zudem scheinen die jeweiligen institutionellen<br />

Regeln mit den jeweils an<strong>der</strong>en koexistierenden Bestimmungen in einem<br />

beliebigen Verhältnis zu stehen. Das allgemeine Festhalten an einer Regel<br />

kann insofern tatsächlich nur als die Wirkung eines situativen Kräfte- und<br />

Möglichkeitsgleichgewichts betrachtet werden, das sich je<strong>der</strong>zeit än<strong>der</strong>n<br />

könnte. <strong>Die</strong> pluralismustheoretische Sicht von Institutionen ist insofern auch<br />

konsequent: Gesetze, Verfassungen und Regierungsformen sind für sie nur<br />

Nebeneffekte von im Hintergrund wirkenden Kräfteverhältnissen.<br />

Aus einer institutionalistischen Perspektive ist das Verhältnis zwischen<br />

Akteuren und Regelstrukturen jedoch komplexer, als es diese einfache Sichtweise<br />

nahe legt. Institutionen verfügen über Eigengewichte, die über fallbezogene<br />

Zwecksetzungen hinausweisen. <strong>Die</strong>se rühren daher, dass Institutionen<br />

in <strong>der</strong> Regel komplexe Funktionssynthesen darstellen (Schelsky 1952).<br />

Mittels Institutionen werden meist multiple Aufgaben, Ziele und Verfahren<br />

auf Dauer verfolgt. Darüber hinaus sind institutionelle Problemlösungen<br />

häufig mit solchen aus an<strong>der</strong>en Zusammenhängen funktional verknüpft o<strong>der</strong><br />

bauen auf gemeinsamen Institutionen auf. Würde man ein Regelungselement<br />

än<strong>der</strong>n, ergäben sich funktionelle Kohärenzprobleme für Institutionen<br />

höherer Ordnung. Rein lokale Verän<strong>der</strong>ungen zögen sich durch das gesamte<br />

institutionelle Gefüge einer Gesellschaft. Douglass North (1991: 109) prägte

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