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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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212 Kapitel 6<br />

konstant, son<strong>der</strong>n jeweils davon abhängig, ob Labouristen o<strong>der</strong> Konservative<br />

an <strong>der</strong> Regierung sind. <strong>Die</strong>s galt insbeson<strong>der</strong>e für die Regierung unter<br />

Margaret Thatcher, die gegen die Gewerkschaften zuweilen einen harten<br />

Konfrontationskurs einschlug. Paul Willman (1993: 110) zitiert hier eine<br />

Gewerkschaftszeitung von 1982:<br />

In place of the long-standing tradition of joint management consultation, we<br />

have in recent months seen a number of attempts by certain sections of management<br />

to bulldoze the unions and their members into accepting change.<br />

Zwar konnte die <strong>Telekommunikation</strong>sgewerkschaft, insbeson<strong>der</strong>e im Privatisierungskonflikt,<br />

über massive Mobilisierungsmaßnahmen gewisse Konzessionen<br />

durchsetzen. Aus vergleichen<strong>der</strong> Perspektive ist jedoch Edgar<br />

Grande (1989: 322) zuzustimmen, <strong>der</strong> den unmittelbaren Einfluss <strong>der</strong> Gewerkschaften<br />

auf die <strong>Telekommunikation</strong>sreform als insgesamt gering einschätzte.<br />

Versucht man aus dieser heterogenen Interessenstruktur ein Fazit zu ziehen,<br />

so ist das auffälligste Merkmal an <strong>der</strong> britischen Entwicklung, dass sowohl<br />

performanzbezogene als auch viele leistungsunabhängige Interessen<br />

auf radikale Verän<strong>der</strong>ungen drängten, während die Verteidiger des Status<br />

quo bereits vor <strong>der</strong> konservativen Wende an Einfluss verloren hatten und im<br />

Verlauf des Reformprozesses weiter geschwächt wurden. Aus einer solchen<br />

Gesamtperspektive kann die britische Interessenstruktur daher durch die reformlastige<br />

Kombination in Abbildung 3-9b skizziert werden.<br />

Institutionelle Verankerung<br />

Ebenfalls günstig war <strong>der</strong> Umstand, dass die alte Ordnung nicht konstitutionell<br />

verankert war – was auf Grund des spezifischen Rechtsystems in Großbritannien<br />

nicht möglich ist, son<strong>der</strong>n nur auf Gesetzen beruhte. In Großbritannien<br />

wird zwischen einfachen und verfassungsän<strong>der</strong>nden Gesetzen nicht<br />

unterschieden. Alle Gesetze dürfen mit <strong>der</strong> einfachen Mehrheit <strong>der</strong> Mandate<br />

ohne Rücksicht auf eine absolute o<strong>der</strong> gar eine Zweidrittelmehrheit beschlossen,<br />

abgeän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> aufgehoben werden. <strong>Die</strong>se gelten so lange, bis<br />

sie von einem späteren Parlament mit ebenfalls nur einfacher Mehrheit wi<strong>der</strong>rufen<br />

werden. Selbst Gesetze mit verfassungsrechtlichem Charakter können<br />

durch einfache Parlamentsmehrheiten verän<strong>der</strong>t werden. Außerdem sind<br />

gegenüber Parlamentsgesetzen keine Gerichtsklagen wegen Verfassungswidrigkeit<br />

zulässig. Das Verfahren <strong>der</strong> gesetzlichen Überprüfung (»judicial<br />

review«) hat in Großbritannien eine an<strong>der</strong>e Bedeutung als in den USA o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland.

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