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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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298 Kapitel 7<br />

wären, dann kann noch nicht auf erhöhte Überlebenstauglichkeit geschlossen<br />

werden. Auch dann, wenn ein System in Bezug auf alle Leistungsdimensionen<br />

schlechter positioniert wäre als vergleichbare Systeme, hinge es<br />

weiterhin davon ab, ob entsprechende Selektionskräfte wirken, die schwache<br />

Leistungen ausmerzen. Hierfür ist jedoch immer nur <strong>der</strong> jeweilige lokale<br />

Kontext maßgeblich, in welchem sich eine bestimmte institutionelle<br />

Form behaupten muss. Selbst äußerst ineffiziente, »ständig scheiternde Organisationen«<br />

(Seibel 1992) können solange überleben, wie sie zumindest<br />

jene Ressourcen aus <strong>der</strong> Umwelt mobilisieren, die eine einfache Reproduktion<br />

ermöglichen. Eine direkte Folgerung von Ineffizienz auf Überlebenserfolg<br />

ist daher recht kurzschlüssig.<br />

7.3 Kontingenz<br />

Eine weitere Erkenntnis des internationalen Langfristvergleichs ist, dass die<br />

Beziehung zwischen institutioneller Struktur und techno-ökonomischen Funktionszusammenhängen<br />

keine Eins-zu-Eins-Beziehung darstellt, son<strong>der</strong>n weitgehend<br />

kontingent ist. Es gibt nicht nur einen institutionellen Zustand, <strong>der</strong><br />

die spezifischen Steuerungs- und Koordinationsleistungen erzeugt, die ein<br />

techno-ökonomischer Funktionszusammenhang benötigt.<br />

Das Verhältnis zwischen <strong>der</strong> technischen Basis eines großtechnischen<br />

Systems und dessen Regelungsstruktur ist komplex. Es wurde deutlich, dass<br />

institutionelle Entwicklungsprozesse − trotz weithin identischer Technik –<br />

stark variierten und nationale Beson<strong>der</strong>heiten in langen Zeiträumen stabil<br />

blieben. Obwohl manche <strong>der</strong> untersuchten Län<strong>der</strong> sich in ihren Entwicklungspfaden<br />

einan<strong>der</strong> annäherten, hielten sich doch bemerkenswerte Unterschiede.<br />

Es gab keine Systeme, die vollkommen deckungsgleiche institutionelle<br />

Strukturen aufwiesen. Allein die Tatsache, dass die unterschiedlichen<br />

Regelungsstrukturen nicht gegen eine singuläre institutionelle Struktur konvergierten,<br />

zeigt, dass die soziale Organisation großtechnischer Systeme<br />

nicht bereits durch rein technische Anfor<strong>der</strong>ungen bestimmt ist. Wäre dies<br />

<strong>der</strong> Fall, dann hätten die technisch sehr ähnlichen Systeme weitgehend ähnliche<br />

institutionelle Steuerungs- und Regelungsstrukturen hervorbringen<br />

müssen. Darüber hinaus wäre zu erwarten gewesen, dass weithin identische<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Technostruktur jeweils auch zu synchronen institutionellen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen hätten führen müssen. Ein <strong>der</strong>artiger Gleichklang war<br />

jedoch in keiner Entwicklungsphase gegeben.

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