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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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240 Kapitel 6<br />

nien und Holland, teilweise aber auch durch die Bundesrepublik Deutschland<br />

unterstützt wurden. Erst als im Frühjahr 1988 auf Ministerratsebene ein<br />

»historischer Kompromiss« (Amtsblatt <strong>der</strong> EG Nr. 257 vom 4. Oktober<br />

1988) ausgehandelt werden konnte, <strong>der</strong> den verschiedenen nationalen <strong>Telekommunikation</strong>sverwaltungen<br />

beziehungsweise -unternehmen (Bundespost,<br />

France Télécom, SIP und British Telecom) weiterhin Monopolrechte in öffentlichen<br />

Netzen (Telefon und Telex) garantierte, war das Gleichgewicht<br />

für geraume Zeit wie<strong>der</strong> hergestellt. <strong>Die</strong> Märkte für Endgeräte und <strong>Die</strong>nste<br />

sollten jedoch innerhalb eines Zeitraums von vier bis fünf Jahren geöffnet<br />

werden (Thatcher 1999a).<br />

Selbst innerhalb <strong>der</strong> EG-Kommission gab es unterschiedliche Zielvorstellungen,<br />

obgleich nach außen Einigkeit demonstriert wurde. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

zwischen <strong>der</strong> DG IV des Kommissars Leon Brittan, dem »Ayatollah <strong>der</strong><br />

Konkurrenz« (Chamoux 1993), und den an<strong>der</strong>en industriepolitisch engagierten<br />

Kommissaren Jean Dondeligner und Mario Pandolfi existierten gravierende<br />

Meinungsunterschiede. Während die Generaldirektion eine stramme,<br />

durch das amerikanische Kartellrecht inspirierte Pro-Wettbewerbspolitik<br />

verfolgte, waren die eher an Frankreich orientierten »merkantilistischen«<br />

Industriepolitiker darauf aus, vor allem die Exekutivkompetenzen <strong>der</strong> EG-<br />

Kommission zu stärken (Chamoux 1993: 176).<br />

Insgesamt hatte die EG-Intervention zwei Bedingungen <strong>der</strong> internationalen<br />

Politikdiffusion verän<strong>der</strong>t: Erstens führte sie zu einer Stärkung nationaler<br />

Reforminteressen; zweitens, und das ist noch bedeuten<strong>der</strong>, wurden die institutionellen<br />

Verankerungen <strong>der</strong> alten Regelungsstrukturen in den verschiedenen<br />

Län<strong>der</strong>n zum Teil gelockert. Allein durch die Kommissionsrichtlinien<br />

im Endgeräte- und <strong>Die</strong>nstebereich wurden eine Reihe von liberalisierungsunwilligen<br />

Län<strong>der</strong>n über das EG-Rechtssystem unter Druck gesetzt, ihre Monopolstrukturen<br />

zumindest partiell zu öffnen. <strong>Die</strong>se Maßnahme beschleunigte<br />

die Reformprozesse in Deutschland, Frankreich und Italien immens.<br />

Es ist es kein Zufall, dass just zu dem Zeitpunkt, als die EG-Kommission ihre<br />

industriepolitische Offensive in diesem Sektor begann, die zwischenzeitlich<br />

eingeschlafene Liberalisierungsdiskussion <strong>der</strong> frühen 80er-Jahre durch eine<br />

Initiative <strong>der</strong> deutschen Bundesregierung, eine Regierungskommission<br />

Fernmeldewesen mit <strong>der</strong> Erarbeitung von Reformvorschlägen zu beauftragen,<br />

wie<strong>der</strong> revitalisiert wurde. Auch konnte nach <strong>der</strong> Veröffentlichung des<br />

EG-<strong>Telekommunikation</strong>sgrünbuchs von <strong>der</strong> zwischen 1985 und 1986 noch<br />

allgemein beobachteten Reformunwilligkeit <strong>der</strong> Bundesregierung keine Rede<br />

mehr sein.

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