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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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Der Ausbruch aus dem Stabilitätsgebiet 171<br />

kollektive Zustände herbeizuführen. In <strong>der</strong> Politik sind solche Interaktionsund<br />

Koordinationsformen meist durch formelle und informelle Institutionen<br />

auf Dauer gestellt, die festlegen, welche Akteure Zugang zu den Entscheidungsarenen<br />

erhalten, und wie die dabei ausschlaggebende Entscheidungsmacht<br />

verteilt ist. So ist es nicht unwichtig, ob das Parlament eines Landes<br />

uni- o<strong>der</strong> bikameral strukturiert ist, o<strong>der</strong> ob es sich um einen unitären o<strong>der</strong><br />

fö<strong>der</strong>alistischen Staat handelt. Daneben spielen auch Strukturen wie Parteien-<br />

und Regierungssystem eine Rolle, etwa ob es sich bei den jeweiligen<br />

Regierungskabinetten um Ein-, Mehr- o<strong>der</strong> Vielparteienkoalitionen handelt.<br />

Auch sollte in Erwägung gezogen werden, ob politische Programme faktisch<br />

in formell nicht vorgeschriebenen Aushandlungsroutinen mit wichtigen<br />

außerstaatlichen Akteuren abgestimmt werden o<strong>der</strong> nicht.<br />

<strong>Die</strong> bedeutendsten Determinanten <strong>der</strong> strukturellen Entscheidungs- und<br />

Handlungsfähigkeit sind sowohl die vorherrschenden Entscheidungsregeln<br />

(von Einstimmigkeit über Konsens und Mehrheitsentscheidung bis zur Diskretion<br />

eines Einzelnen) als auch <strong>der</strong> Fragmentierungsgrad des jeweiligen<br />

Systems. Fragmentierung ist hierbei eine Funktion <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> an einer<br />

Entscheidung beziehungsweise kollektiven Handlung beteiligten Parteien.<br />

Entscheidungsregeln bestimmen, wie groß <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Akteure beziehungsweise<br />

<strong>der</strong> Machtressourcen sein muss, um über einen gegebenen<br />

Streitgegenstand eine kollektive Entscheidung und Handlung herbeiführen<br />

zu können. Weit verbreitet ist die Mehrheitsregel. Es gibt jedoch auch Systeme,<br />

in welchen bereits eine Min<strong>der</strong>heit in <strong>der</strong> Lage ist, weit reichende<br />

Entscheidungen zu fällen, o<strong>der</strong> Systeme, in denen Konsens o<strong>der</strong> sogar Einstimmigkeit<br />

vorausgesetzt wird.<br />

Den geringsten Grad an Entscheidungsfähigkeit weisen Einstimmigkeitssysteme<br />

auf, bei welchen generell davon ausgegangen werden kann, dass<br />

die Wahrscheinlichkeit, eine vom Status quo abweichende Politikoption verfolgen<br />

zu können mit zunehmen<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Beteiligten rapide abnimmt. In<br />

Anlehnung an Fritz Scharpf (1993) kann dieser Zusammenhang wie folgt<br />

begründet werden: Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass in einem gegebenen Verhandlungssystem<br />

die Präferenzen von Akteuren voneinan<strong>der</strong> unabhängig<br />

und die jeweiligen Entscheidungsoptionen rein zufallsverteilt sind, wird die<br />

gegebene Menge <strong>der</strong> Handlungsoptionen für jeden Akteur zur Hälfte akzeptabel<br />

und zur an<strong>der</strong>en Hälfte inakzeptabel sein. Unter dieser Bedingung beträgt<br />

die Wahrscheinlichkeit, dass die für einen Akteur attraktiven Optionen<br />

auch für den an<strong>der</strong>en akzeptabel sind, p = ¼, bei drei Akteuren p = . <strong>Die</strong><br />

Wahrscheinlichkeit einer Einigung bei n Akteuren beträgt nur noch p = ½ n<br />

beträgt.

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