07.01.2013 Aufrufe

Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

216 Kapitel 6<br />

heitswahl hat in Großbritannien ein relativ stabiles Zwei-Block-System geschaffen,<br />

das durch Abspaltungen und Neuzutritte allenfalls marginal modifiziert<br />

wurde. Gleichzeitig ging damit eine relativ hohe Machtkonzentration<br />

in den Parteiapparaten einher. Bedeutende Entscheidungen in <strong>der</strong> britischen<br />

Politik werden in <strong>der</strong> Regel innerhalb <strong>der</strong> Regierungspartei gefällt. Großbritannien<br />

wird deshalb oft als Idealtyp des Parteienstaates betrachtet (Döring<br />

1987; Abromeit 1993: 73). Darüber hinaus findet das mehrheitsdemokratische<br />

Prinzip auch innerhalb <strong>der</strong> Partei Anwendung. Selbst eine Führungsriege,<br />

die innerhalb <strong>der</strong> Partei nur über eine schwache Mehrheit verfügt,<br />

kann den Gesamtkurs zumindest so lange steuern, wie sie dem Parteivolk<br />

glaubhaft machen kann, bei Wahlen mehr Stimmen mobilisieren zu können<br />

als an<strong>der</strong>e Kandidaten.<br />

Was das Parlament betrifft, ist Westminister die Verkörperung des demokratischen<br />

Mehrheitsprinzips überhaupt. <strong>Die</strong> Souveränität <strong>der</strong> britischen Legislative<br />

ist praktisch unbegrenzt. Wie erwähnt sind selbst konstitutionelle<br />

Prinzipien durch einfache parlamentarische Mehrheiten verän<strong>der</strong>bar, und<br />

die parlamentarischen Entscheidungen sind von keiner plebiszitären o<strong>der</strong> juristischen<br />

Instanz anfechtbar. Das Mehrheitsprinzip innerhalb des Parlaments<br />

bedeutet auch, dass selbst eine starke Opposition von politischen Entscheidungsprozessen<br />

ausgeschlossen bleibt. Im Unterschied zu eher konsensorientierten<br />

Demokratien wie Deutschland, Japan und Italien werden <strong>der</strong><br />

Opposition nur geringe parlamentarische Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten<br />

zugestanden. Auf die parlamentarische Tagesordnung hat sie keinerlei<br />

Einfluss und bei <strong>der</strong> Wahl von Ausschussvorsitzenden wird sie in <strong>der</strong><br />

Regel auch nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass die britischen »Standing<br />

Committees« in ihren Rechten (Anhörungen, Akteneinsicht usw.) relativ beschränkt<br />

sind. Das parlamentarische »Durchschleusen« von Regierungsvorlagen<br />

hat nur wenige Hürden zu überwinden (Döring 1993: 147).<br />

Formell besteht das britische Parlament aus zwei Kammern, dem House<br />

of Commons und dem House of Lords. Faktisch ist die Gesetzgebungsmacht<br />

jedoch weitgehend auf das Unterhaus konzentriert. <strong>Die</strong> Lords können Gesetze<br />

zwar verzögern, aber nicht blockieren. Aus diesem Grund wird <strong>der</strong><br />

britische Bikameralismus häufig auch als »asymmetrisch« o<strong>der</strong> »quasi-unikameralistisch«<br />

bezeichnet (Lijphart 1984).<br />

Wie in allen parlamentarischen Systemen sollte auch in Großbritannien<br />

theoretisch das Kabinett vom Parlament kontrolliert werden. In <strong>der</strong> Realität<br />

verhält sich diese Beziehung jedoch umgekehrt. <strong>Die</strong> Klammer zwischen<br />

beiden bildet <strong>der</strong> herrschende Parteiapparat. Seine starke Stellung ermöglicht<br />

dem Premier, über Postenvergabe in <strong>der</strong> Regierung parteiinterne Macht-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!