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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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Diffusion, nationale <strong>Transformation</strong>en und globale Konvergenz 247<br />

hin zu einer mo<strong>der</strong>aten institutionellen Anpassung, auf welche Anfang <strong>der</strong><br />

90er-Jahre mit <strong>der</strong> Reformstufe II eine weitere Radikalisierung folgte.<br />

Institutionelle Verankerung<br />

Was die institutionelle Verankerung <strong>der</strong> traditionellen Ordnung betrifft, verfügte<br />

das deutsche System über die höchsten Verän<strong>der</strong>ungsbarrieren, denn<br />

wesentliche Teile seiner institutionellen Struktur waren konstitutionell festgelegt.<br />

<strong>Die</strong>s ist eine <strong>der</strong> wichtigsten Eigenheiten des deutschen Systems überhaupt.<br />

Schon in <strong>der</strong> Paulkirchenverfassung (1849) waren für das Postwesen<br />

vier Paragraphen reserviert. In <strong>der</strong> Verfassung des Norddeutschen Bundes<br />

und, daran angelehnt, in <strong>der</strong> Bismarckschen Reichsverfassung (1871) wurde<br />

das Post- und Telegrafenwesen durch fünf Artikel reguliert und als Staatsaufgabe<br />

festgeschrieben. Auch das 1949 verabschiedete Grundgesetz folgte<br />

dieser Linie weiterhin und erfasste den staatlichen Charakter des Fernmeldewesens<br />

in den Artikeln 73 und 87 fest. Für institutionelle Verän<strong>der</strong>ungen<br />

impliziert die Festlegung in <strong>der</strong> Verfassung, dass für eine vollkommene Abschaffung<br />

des Staatsmonopols und für eine Privatisierung <strong>der</strong> Betreiberverwaltung<br />

sowohl eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag als auch im Bundesrat<br />

nötig ist. Innerhalb des vom Grundgesetz gezeichneten Rahmens waren<br />

weitere institutionelle Aspekte im Postverwaltungsgesetz und dem Fernmeldeanlagengesetz<br />

verankert. Darüber hinaus waren viele Aspekte des Fernmeldemonopols<br />

auch in Rechtsverordnungen festgelegt, nie<strong>der</strong>gelegt. <strong>Die</strong>s<br />

bedeutete auch hier, dass bei Verän<strong>der</strong>ungen dieser Regelungen entsprechend<br />

<strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alen Gewaltenteilung eine Zustimmung des Bundesrats erfor<strong>der</strong>lich<br />

war.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Gesetzestexte, durch welche die bundesdeutsche <strong>Telekommunikation</strong><br />

vor <strong>der</strong> institutionellen <strong>Transformation</strong> reguliert wurden,<br />

waren:<br />

– das Grundgesetz (GG) aus dem Jahre 1949, in dem die ausschließliche<br />

Gesetzgebungskompetenz des Bundes im <strong>Telekommunikation</strong>sbereich<br />

festgeschrieben und die Verwaltung des Systems innerhalb <strong>der</strong> Staatsverwaltung<br />

verankert wurde;<br />

– das Fernmeldeanlagengesetz (FAG) aus dem Jahre 1928, in dem das<br />

Fernmeldemonopol abgesichert wurde;<br />

– das Postverwaltungsgesetz (PVG) aus dem Jahre 1953, das, an das<br />

Reichspostfinanzgesetz des Jahres 1924 anknüpfend, die Organisationsund<br />

Finanzverfassung <strong>der</strong> Bundespost regelte;

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