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Die Transformation der Telekommunikation: Vom ... - MPIfG

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Der Ausbruch aus dem Stabilitätsgebiet 187<br />

den. Um sie nach demokratischen Prinzipien zu kontrollieren, unterwarf<br />

man sie häufig detaillierten prozeduralen Regelungen. <strong>Die</strong>se wurden mit <strong>der</strong><br />

Zeit selbst zu einem politischen Mikrokosmos, <strong>der</strong> über eigene Formen <strong>der</strong><br />

Gewaltenteilung und Interessenvermittlung verfügt, die durch hohe partizipative<br />

Offenheit, starke Formalisierung und hohe Transparenz gekennzeichnet<br />

sind (Majone 1994: 297). Robert Riegert (1967: 150) beschreibt die unabhängigen<br />

Regulierungskommissionen als Miniaturbild eines Staates mit<br />

einem Gesetzgebungsorgan (Leitungsgremium), mit Richtern (»hearing officers«)<br />

und einer Exekutive (Untersuchungs- und Verfolgungsbeamte). Der<br />

Erlass von »Gesetzen« (Rechtsverordnungen) durch das Leitungsgremium<br />

sei insofern demokratisch, als die Öffentlichkeit über bevorstehende Gesetzgebungsvorhaben<br />

unterrichtet werde und Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

erhalte. Einzelfälle, in denen keine gütliche Einigung erreicht werden, würden<br />

in einem gerichtsähnlichen Verfahren vom »hearing officer« entschieden.<br />

Eine weitere Eigenheit dieses Regulierungssystems ist <strong>der</strong> kontradiktorische<br />

Prozess von Regulierungsentscheidungen und <strong>der</strong> Möglichkeit ihrer<br />

gerichtlichen Nachprüfung, die mit <strong>der</strong> Delegation von Legislativfunktionen<br />

durch den Kongress zusammenhängt. Prägend hierbei ist das amerikanische<br />

Verwaltungsrecht, insbeson<strong>der</strong>e das auf dem Administrative Procedure Act<br />

von 1946 basierende Grundprinzip, dementsprechend jede staatliche Entscheidung<br />

durch Private gerichtlich angefochten werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Beson<strong>der</strong>heit des regulierten Privatmonopols führte dazu, dass die<br />

Regelungsstrukturen <strong>der</strong> amerikanischen <strong>Telekommunikation</strong> überwiegend<br />

in den Regulierungs- und Lizensierungsentscheidungen <strong>der</strong> Regulierungsbehörden<br />

auf einzelstaatlicher (Public Utility Commission, PUC) und bundesstaatlicher<br />

Ebene (Fe<strong>der</strong>al Communications Commission, FCC) verankert<br />

wurden. Der im Communications Act gesetzlich abgesteckte Rahmen<br />

war <strong>der</strong>maßen breit, dass weit gehende Liberalisierungs- und Deregulierungsmaßnahmen<br />

sich innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens abspielen konnten,<br />

ohne diesen zu verletzen. <strong>Die</strong> gesamte <strong>Transformation</strong> war damit ein sehr<br />

inkrementeller Prozess, in dem die FCC zunächst von den Gerichten zu<br />

Öffnungsmaßnahmen gezwungen wurde, und sich später − vor allem nach<br />

1977 − im Strom <strong>der</strong> allgemeinen Deregulierungsbewegung auch aus eigener<br />

Initiative für Marktöffnungen eingesetzt hatte. In Tabelle 5-1 sind diese<br />

verschiedenen Mikroentscheidungen aufgelistet. Sie macht deutlich, wie inkrementell<br />

und gradualistisch <strong>der</strong> amerikanische institutionelle <strong>Transformation</strong>sprozess<br />

abgelaufen ist.

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