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JAHRESBERICHT 2000/2001 - Fritz Thyssen Stiftung

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159<br />

RECHTSWISSENSCHAFT<br />

der verschiedenen Rechtsanwender und der Rechtswissenschaft ablaufen?<br />

Welche Sanktionen, rechtliche und außerrechtliche, versprechen<br />

Erfolg? Wie könnten Staatsaufsicht und self-regulation zusammenspielen?<br />

Dabei stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der<br />

Rechtswissenschaft zu anderen Disziplinen, namentlich zu den Wirtschaftswissenschaften,<br />

zur Politikwissenschaft, Rechts- und Staatsphilosophie<br />

und zur Soziologie. Bei alledem greift der klassische nationalstaatliche<br />

Rahmen für die Rechtsordnung und die Rechtswissenschaft<br />

heute allenthalben zu kurz. Kaum eine Rechtsmaterie ist<br />

mehr ohne Europarecht denkbar, das vorrangig ist und, wo es eingreift,<br />

auf nationale, systematisch-dogmatische Besonderheiten<br />

keine Rücksicht nehmen kann. Allerdings bietet das Europarecht<br />

keine flächendeckende Rechtsordnung, sondern ist schon nach dem<br />

Subsidiaritätsgrundsatz auf das Zusammenwirken mit den nationalen<br />

Rechtsordnungen und Rechtswissenschaft(en) angewiesen. Die<br />

Frage, wo die richtige Grenze zwischen europäischer und nationaler<br />

Regelung verläuft bzw. gezogen werden sollte, ist politisch, praktisch<br />

und wissenschaftlich ungelöst. Neben dem Europarecht ist das eigentlich<br />

internationale und transnationale Recht, zumal in der Form<br />

zahlreicher Abkommen und angesichts internationaler Organisationen,<br />

denen Deutschland zugehört, wichtiger denn je. Das belegt zuletzt<br />

die WTO, die einen wichtigen Schritt hin zu einer Weltwirtschaftsordnung<br />

darstellt. Rechtsvergleichung ist längst zu einem<br />

Kerngebiet der Rechtswissenschaft geworden. Rechtsangleichung,<br />

etwa die Frage nach einem europäischen Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht,<br />

wird immer wichtiger.<br />

Institutioneller Wandel und Transformation vollziehen sich nicht nur<br />

in mittel- und osteuropäischen Ländern, sondern auch in Deutschland<br />

und den westlichen Industriestaaten, allen voran den USA, und<br />

stellen auch die Rechtswissenschaft vor ganz neue Herausforderungen.<br />

Gerichtliche, schiedsgerichtliche und andere Mechanismen für<br />

Streitbeilegung und Streitvermeidung sind gefordert.<br />

Die <strong>Fritz</strong> <strong>Thyssen</strong> <strong>Stiftung</strong> räumt solchen Projekten Priorität ein, die<br />

über klassische, innerdeutsche, systematisch-dogmatische Arbeit hinausgehen,<br />

also einzelne Gesetze, Rechtsgebiete, Disziplinen oder<br />

Staatsgrenzen überschreiten. Ob solche Untersuchungen eher privatoder<br />

öffentlichrechtlich, eher materiell- oder verfahrensrechtlich oder<br />

z. B. dem Handels- und Wirtschaftsrecht, dem Umweltrecht oder anderen<br />

Rechtsgebieten zugehören, ist ohne Belang. Das heißt nicht,<br />

dass nur europarechtlich ausgreifende, rechtsvergleichende und interdisziplinäre<br />

Arbeiten gefördert würden. Aber Projekte, die Recht<br />

funktional untersuchen, genießen Vorrang: Die <strong>Stiftung</strong> möchte einen<br />

Beitrag leisten zur Untersuchung von Recht in einer modernen, vielfältig<br />

international eingebundenen Industriegesellschaft.<br />

Für das Projekt „Informationsgesetzbuch“ von Prof. H. Garstka (Berlin),<br />

Prof. P. Kirchhof (Heidelberg), Prof. M. Kloepfer (Berlin, federführend<br />

seit Anfang <strong>2001</strong>) und Prof. F. Schoch (Freiburg) und wurden<br />

im Jahr <strong>2000</strong> Fördermittel zur Verfügung gestellt.<br />

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