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JAHRESBERICHT 2000/2001 - Fritz Thyssen Stiftung

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161<br />

RECHTSWISSENSCHAFT<br />

An der Finanzierung des Projektes ist auch der Stifterverband für die<br />

Deutsche Wissenschaft beteiligt.<br />

Prof. D. Merten, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften<br />

Speyer, und Prof. H.-J. Papier, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts,<br />

Karlsruhe, wurden im Frühjahr <strong>2001</strong> Mittel für das<br />

Projekt „Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa“<br />

bewilligt.<br />

In dem geplanten Handbuch sollen, ausgehend vom Grundrechtsstandard<br />

Deutschlands, der Grundrechtsbestand der nationalen<br />

Rechtsordnungen ausgewählter europäischer Staaten wie auch der<br />

Europäischen Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Rechts der Bundesrepublik Deutschland aufbereitet und wechselseitige<br />

Einflüsse im Interesse eines „Jus Commune Europaeum“ aufgehellt<br />

werden. Die letzte Gesamtdarstellung der Grundrechte in<br />

Deutschland und Europa – von Bettermann, Neumann und Nipperdey<br />

herausgegeben – ist in den Jahren 1954 bis 1966 erschienen.<br />

Das geplante Handbuch soll vor allem die materielle Rechtslage darstellen<br />

und den Lesern aus Praxis und Wissenschaft eine verlässliche<br />

Bestandsaufnahme der Grundrechte in Deutschland und Europa zur<br />

Verfügung stellen. Das Handbuch soll Ursprünge, Inhalt und Entwicklung<br />

der geltenden Grundrechte wiedergeben und dadurch einerseits<br />

die weiterführende wissenschaftliche Diskussion anregen,<br />

andererseits die für die Rechtsanwendung benötigten Grundlagen<br />

bieten.<br />

Die Gliederung des Handbuches sieht vier Hauptteile vor: Im ersten<br />

Teil werden die allgemeinen Lehren der Grundrechte behandelt. Der<br />

zweite Teil hat eine Darstellung der einzelnen Grundrechte zum Gegenstand,<br />

wobei Inhalt und Bedeutung der Grundrechte in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, in den ausgewählten europäischen Staaten<br />

und in den europäischen Institutionen erläutert werden sollen.<br />

Der dritte Teil soll eine nach Staaten strukturierte Beschreibung der<br />

Grundrechte enthalten. Der abschließende vierte Teil soll sich den<br />

Grundrechten in europäischen Institutionen widmen.<br />

Das Handbuch ist auf ca. 5.000 Seiten in fünf Bänden angelegt. Die<br />

Herausgeber sollen bei der Bearbeitung durch einen wissenschaftlichen<br />

Beirat unterstützt werden.<br />

Prof. H.-W. Rengeling, Institut für Europarecht, Universität Osnabrück,<br />

wurden weitere Mittel für das Projekt „Schutz der Grundrechte<br />

als allgemeine Rechtsgrundsätze in der Europäischen Union“<br />

bewilligt.<br />

Das Projekt basiert auf Vorarbeiten von Prof. Rengeling im Rahmen<br />

eines von ihm erstellten Rechtsgutachtens im Auftrag des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft mit dem Titel „Grundrechtsschutz in der<br />

Europäischen Gemeinschaft. Bestandsaufnahme und Analyse der<br />

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Schutz der<br />

Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze“.<br />

Grundrechte<br />

Grundrechtsschutz

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