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JAHRESBERICHT 2000/2001 - Fritz Thyssen Stiftung

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205<br />

QUERSCHNITTBEREICH „INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN“<br />

schaftsrecht als moderne, fächerübergreifende rechtswissenschaftliche<br />

Kategorie der Nachkriegszeit hatte seinen rechtssystematischen<br />

Standort erst zu finden und sich als eigenständiges Rechtsgebiet<br />

durchzusetzen. Dabei hatte und hat das Lehrbuch von Rittner, nachdem<br />

das Wirtschaftsrecht die Funktion besitzt, eine gesamtwirtschaftlich<br />

richtige Ordnung zu gewährleisten, eine große Bedeutung.<br />

Es wurde in Wissenschaft sowie in- und ausländischer Praxis positiv<br />

aufgenommen.<br />

Im Bereich des Wirtschaftsrechts sollen – wie im Zusammenhang mit<br />

dem Maastricht-Urteil des BVerfG auch breiter bekannt wurde – heute<br />

schon 80 Prozent aller Regelungen durch Europarecht beeinflusst sein.<br />

Seit der letzten Auflage des Buches hat sich die Rechtslage aufgrund<br />

dieses europarechtlichen Einflusses auf sehr vielen Gebieten nicht nur<br />

erheblich gewandelt, es sind auch zahlreiche zusätzliche Bereiche erfasst<br />

worden. Als Beispiele sind bei den Grundfragen anzuführen die<br />

Festlegung Europas auf eine „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“<br />

durch den neuen EG-Vertrag und im Bereich der einzelnen<br />

Wirtschaftssektoren die völlige Neuausrichtung der Versicherungswirtschaft<br />

durch die dritte Generation der EG-Versicherungsrichtlinien,<br />

die erstmalige europaweite Öffnung des nationalen Vergabemärkte<br />

durch entsprechende EG-Richtlinien und die neue und vielfach<br />

durch Europarecht beeinflusste Rolle der Telekommunikationswirtschaft<br />

sowie die entsprechende Entwicklung der Kapitalmärkte.<br />

Die Europäisierung des Lehrbuchs fordert daher ein Eingehen auf<br />

alle diese Bereiche. Neben die nationalen Teile muss deshalb jeweils<br />

ein gleichgewichtiger europarechtlicher Teil treten, oft – wegen des<br />

bloßen Nachvollzugs europäischen Rechts durch nationale Umsetzungsakte<br />

– sogar ein dominierender Teil zum europäischen Wirtschaftsrecht.<br />

Dabei ist der bisherige spezifisch wirtschaftsrechtliche<br />

Ansatz des Werkes mit der Orientierung des Wirtschaftsrechts an der<br />

Funktion der gesamtwirtschaftlichen Richtigkeit beizubehalten. Dass<br />

dies trotz des selbständigen und überragenden Einflusses des europäischen<br />

Wirtschaftsrechts ohne weiteres möglich ist, belegt zugleich<br />

die Leistungsfähigkeit eines so verstandenen Wirtschaftsrechts<br />

auch für die Zukunft.<br />

Prof. A. von Bogdandy, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere<br />

Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtsphilosophie,<br />

Universität Frankfurt a. M., wurden Mittel bewilligt für<br />

das Projekt „Figuren, Positionen und Entwicklungsperspektiven der<br />

europäischen Verfassungsrechtswissenschaft“.<br />

Ziel des Projekts ist eine kritische Bestandsaufnahme von Grundfiguren<br />

des Verfassungsrechts der Europäischen Union. Es sollen zu<br />

seinen zentralen Problembereichen die rechtswissenschaftlichen<br />

Grundpositionen aufbereitet werden, also diejenigen Konzeptionen,<br />

welche einen Rechtsbereich strukturieren können und zugleich einen<br />

kritischen Gehalt gegenüber gegenwärtigen oder möglichen<br />

zukünftigen Entwicklungen haben.<br />

Europäisches<br />

Verfassungsrecht

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