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JAHRESBERICHT 2000/2001 - Fritz Thyssen Stiftung

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RECHTSWISSENSCHAFT 160<br />

Das Projekt beruht auf der Beobachtung, dass die gegenwärtige Informationsordnung<br />

der Bundesrepublik Deutschland angesichts der<br />

technologischen Entwicklung den Herausforderungen der Wirklichkeit<br />

an das Recht nicht mehr gewachsen ist. Das Recht ist einerseits<br />

stark zersplittert, so dass einheitliche Maßstäbe für vergleichbare<br />

Vorgänge vielfach fehlen; die Informationsordnung ist andererseits<br />

in vielen Bereichen auf die Perspektive des Datenschutzes reduziert,<br />

so dass die Informationsfreiheit und die Informationsteilhabe nur peripher<br />

normativ erfasst sind. Hinzu kommt, dass sich eine Informationsordnung<br />

mit nationalem Recht allein nicht mehr darstellen lässt,<br />

sondern mit dem Europarecht abgestimmt sein muss und Vorgaben<br />

des Völkerrechts zu beachten hat.<br />

Im Rahmen des Projekts sollen die informationsgestützten Freiheitschancen<br />

und spezifischen Datenschutzfragen der neuen Technologien<br />

analysiert und bewertet werden; es sollen daraus Regeln des Informationsverkehrs<br />

und Maßstäbe des Datenschutzes sachbereichsübergreifend<br />

entwickelt, der Informationsaustausch mit und ohne<br />

staatliche Beteiligung rechtlich bewertet und das gesamte Datenschutzrecht<br />

in einer einheitlichen Informationsordnung aufeinander<br />

abgestimmt werden. Trotz vielfacher Einzelfallregelungen und einer<br />

vertieften Bearbeitung spezialgesetzlicher Regelungen durch die<br />

Rechtswissenschaft steht eine umfassende, integrierte, Freiheitschancen<br />

konkretisierende und Datenschutzgefahren bekämpfende<br />

Informationsverkehrsordnung noch aus. Es sollen die Grundlagen für<br />

eine Kodifikation erarbeitet werden, die den Informationsverkehr in<br />

seiner Freiheitlichkeit und seinem Austauschcharakter begreift und<br />

insoweit Informations- und Unterrichtungsfreiheit als Rechtsgrundlagen<br />

der Verfassungsordnung entfaltet.<br />

Bei der Erarbeitung der Grundlagen für den Allgemeinen Teil eines<br />

Informationsgesetzbuches sollen zunächst das Datenrecht (Datenverkehr,<br />

Datensicherheit, Datenmengen, Datennetze, Dateninhalte, Datenschutz),<br />

der Geheimnisschutz (Berufsgeheimnisse, Amtsgeheimnisse)<br />

und der Bereich staatlicher Informationen (staatliche Informationstätigkeit,<br />

Statistiken und Register, Zugang zu staatlichen Informationen,<br />

Amts- und Rechtshilfe) untersucht werden. Gegenstand der<br />

übergreifenden Systematik sollen ferner auch die Informationspflichten<br />

Privater sein. Komplett erarbeitet (mit einer systematischen Einführung,<br />

in der Gesetzessprache ausformulierten Paragraphen und<br />

einer „Gesetzes“begründung hierzu) ist mittlerweile der Abschnitt<br />

„Zugang zu staatlichen Informationen“, der Vorstellungen der Informationsfreiheitsgesetze<br />

in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein<br />

aufgreift und mit Blick auf aktuelle europäische Entwicklungen<br />

zeitgemäß neu gestaltet. Wesentliche Vorarbeiten (ebenfalls mit ausformulierten<br />

Paragraphen nebst „Gesetzes“begründung) sind zu dem<br />

Kapitel „Datenrecht“ geleistet. Die Entwürfe hierzu sind den Themenkomplexen<br />

„Datenmengen“, „Rechte der Betroffenen“, „Datenschutzstellen“<br />

und „Selbstregulierung“ gewidmet. Durchgehend<br />

werden die Entwicklungen des Europarechts verarbeitet.

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