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JAHRESBERICHT 2000/2001 - Fritz Thyssen Stiftung

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Umwelt und<br />

Bauleitplanung<br />

RECHTSWISSENSCHAFT 162<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der Grundrechtsschutz durch den<br />

Europäischen Gerichtshof nach wie vor ein brisantes Thema ist. Es<br />

bestehen große Unsicherheiten, wie die Gewährleistungsinhalte von<br />

Grundrechten in der Europäischen Union aussehen bzw. aussehen<br />

könnten. Bei fortschreitender Integration verdichten sich die Probleme,<br />

nicht zuletzt im Hinblick auf die geplante Osterweiterung der<br />

Gemeinschaft. Der Grundrechtsschutz wird nach zutreffender Einschätzung<br />

von Karlsruhe nach Luxemburg verlagert und zwar auch<br />

im Hinblick auf die außerordentlich umfangreiche Richtliniengesetzgebung<br />

der Gemeinschaft.<br />

Ziele des Projektes sind:<br />

– Ermittlung der Gewährleistungsinhalte von Grundrechten, die<br />

vom Europäischen Gerichtshof als allgemeine Rechtsgrundsätze<br />

geschützt werden<br />

– Ermittlung der Gewährleistungsinhalte einzelner Grundrechte in<br />

der Europäischen Union im Verhältnis zu den Grundfreiheiten des<br />

EG-Vertrages<br />

– Überprüfung, ob und gegebenenfalls inwieweit bisher „faktisch“<br />

die Inhalte von Grundrechten durch Normen geschützt werden,<br />

die die Gemeinschaft erlassen hat (Sekundärrecht)<br />

– Verhältnis der Grundrechte innerhalb der Europäischen Union zu<br />

den Grundrechten der Europäischen Menschenrechtskonventionen<br />

– Vertiefung der „allgemeinen Grundrechtslehren“ (Funktionen<br />

der Grundrechte) auf Gemeinschaftsebene.<br />

Angesichts der Entwicklungen durch den Amsterdamer Vertrag und<br />

vor allem durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union<br />

haben sich erhebliche Veränderungen ergeben, so dass die Basis<br />

durch die Ausgangsstudie von 1993 nur sehr eingeschränkt verwendbar<br />

ist. Insbesondere ist auch die Literatur im Hinblick auf die Grundrechtscharta<br />

einzuarbeiten. Ein weiteres wichtiges Feld sind auch die<br />

Fragen zur Abgrenzung von Zuständigkeiten von EuGH/ EuGHMR<br />

sowie zu den Zuständigkeiten des Bundesverfassungs gerichts.<br />

Prof. W. Erbguth, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht, Universität<br />

Rostock, wurden <strong>2001</strong> Mittel für das Projekt „Möglichkeiten<br />

und Grenzen der Harmonisierung und Vernetzung der umweltrechtlichen<br />

Anforderungen in der Bauleitplanung“ bewilligt.<br />

Das Recht der Europäischen Gemeinschaften erlangt zunehmende<br />

Bedeutung für die Bauleitplanung und erzwingt insbesondere im Bereich<br />

der umweltbezogenen Anforderungen vielfältige Änderungen<br />

des nationalen Rechts. Das Vorhaben soll die in der Bauleitplanung<br />

zu berücksichtigenden umweltbezogenen Aspekte aufzeigen, Möglichkeiten<br />

der Vernetzung der verschiedenen umweltrelevanten Gesichtspunkte<br />

herausarbeiten und diesbezüglich Vorschläge unterbreiten<br />

sowie untersuchen, wo die dergestalt zu systematisierenden

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