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Verfügbar als pdf (8,7 Mb) - Reimar Oltmanns

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telefonisch angefordert werden. Mit dem im Jahre 2002 eingeführten Gewaltschutzgesetz wurde<br />

den Opfern zudem Schutz ermöglicht. Ein Familiengericht entscheidet mittlerweile darüber, wie<br />

eine etwaige Eskalation verhindert werden kann. Wohnungsverbote, Kontaktverbote. Für viele<br />

Gewalttäter in ihren Familien bedeutet eine etwa gerichtlich verfügte Trennung Freiheitsstrafe auf<br />

lange Sicht oder Therapie. Dort lernen diese Männer - reichlich verspätet - die Dynamik ihrer<br />

Gewaltexzesse emotional zu begreifen, Folgewirkungen auf ihre Frauen wie Kinder zu verstehen.<br />

Nach Erhebungen der seit 2005 verantwortlichen CDU- Familienministerin Ursula von<br />

der Leyen hat es in den letzten drei Jahren (2003-2006) laut Krimin<strong>als</strong>tatistik 2.900 Ereignisse von<br />

Kindesmisshandlungen gegeben, die Dunkelziffer sei allerdings weitaus höher. Es habe "Fälle<br />

sträflichen menschlichen Versagens" gegeben. Beherzt und zugleich ein wenig kleinlaut, haucht die<br />

Ministerin ins Berliner Hauptstadt-Mikrofon: "Wenn man den Eltern zehn Euro streicht, kriegt das<br />

Kind mehr Prügel. - Wir müssen solche Kinder aus den Familien herausnehmen."<br />

Vor 40 Jahren mahnte der damalige Vize-Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes,<br />

Wilhelm Stille in seinem Tätigkeitsbericht eindringlich. Er schrieb: "Es muss angestrebt werden,<br />

dass das Kind im Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit stärker <strong>als</strong> Rechtspersönlichkeit, denn<br />

<strong>als</strong> Objekt der Interessen der Erwachsenen angesehen wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch besteht<br />

seit nahezu 80 Jahren, und viele Begriffe haben sich seither gewandelt. Nach Auffassung vieler ist<br />

besonders das derzeitig geltende Recht über die elterliche Gewalt, das Erziehungsrecht<br />

reformbedürftig." - Auf derlei Reformen der Menschenrechte wartet das Land immer noch -<br />

Menschenrechte sind Kinderrechte......<br />

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