07.02.2013 Aufrufe

Verfügbar als pdf (8,7 Mb) - Reimar Oltmanns

Verfügbar als pdf (8,7 Mb) - Reimar Oltmanns

Verfügbar als pdf (8,7 Mb) - Reimar Oltmanns

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

angesehen werden." Und weiter: "Auch diese Grundrechte (müssen) gegenüber einer Gefährdung<br />

der freiheitlich demokratischen Grundordnung zurücktreten."<br />

Fall zwei: Ein Offizier der Bundeswehr hatte bei einer Diskussion in der Schreibstube<br />

gegenüber Kameraden erklärt, in Deutschland könne man nicht frei seine Meinung äußern. Als<br />

daraus ein Rechtsstreit zwischen Soldat und Staat entstand, entschied letztendgültig das<br />

Verfassungsgericht: "Ein auf das Prinzip der streitbaren Demokratie begründetes Gemeinwesen<br />

kann es nicht dulden, dass seine freiheitliche Ordnung bei politischen Diskussionen innerhalb der<br />

Truppe und während des Dienstes von militärischen Vorgesetzten in Frage gestellt wird." Und<br />

weiter heißt es in dem Urteilsspruch: "Mit der provozierenden Behauptung, in der Bundesrepublik<br />

könne man seine Meinung nicht frei äußern, diffamiert der Beschwerdeführer die freiheitlich<br />

demokratische Ordnung."<br />

Einziger Trost für den Soldaten: Mit diesem Satz haben ihm die Richter den Beweis für<br />

die Richtigkeit seiner Meinung geliefert.<br />

Die wenigen kritischen SPD-Abgeordneten, die die verhängnisvolle Entwicklung<br />

erkannten, waren machtlos. Was sollten sie auch tun, wenn der oberste Strafverteidiger der<br />

Republik, Generalbundesanwalt Siegfried Buback, sie mit den Worten unter Druck setzte: "Wenn<br />

nicht die Überwachung der Verteidiger beschlossen wird, kann ich nicht ausschließen, dass es zu<br />

weiteren Aktionen wie dem Überfall auf die Botschaft in Stockholm kommt"?<br />

Typisch für das Verhalten der SPD-Linken war der unbeholfene Protest des Schriftstellers<br />

und Abgeord-neten Dieter Lattmann gegen das Gesetz, das die Befürwortung von Gewalt unter<br />

Strafe stellt. Ursprünglich fest entschlossen, sich nicht dem Fraktionszwang zu beugen und gegen<br />

das Gesetz zu stimmen, kippte Lattmann um, <strong>als</strong> es am Tag vor der Bundestagssitzung zum<br />

Machtwechsel in Niedersachsen kam. Lattmann beließ es bei einer mahnenden Rede: "Eine<br />

Bewegung ist in Kraft, die Freiräume einengt und in einigen Fällen Weimarer Ausmaße von<br />

Demokratiefeindlichkeit annimmt." Im Kreise von Genossen entschuldigte er sich später: "Hätte<br />

ich doch noch dagegen gestimmt, dann hätte die CDU/CSU behauptet: ' In Hannover hat die SPD<br />

die Regierung verloren und in Bonn laufen dem Kanzler die Stimmen weg." Der SPD-Linke Harald<br />

B. Schäfer zeigte Verständnis dafür: "Man muss doch den politischen Druck sehen, unter dem wir<br />

stehen."<br />

Durch ihr ständiges Nachgeben gegenüber Forderungen von rechts haben die<br />

Sozialdemokraten "den geistigen Boden für eine weitere Demontage unseres Rechtsstaates durch<br />

reaktionäre Kräfte geschaffen (Professor Grünwald). Und auch die Rechnung der Genossen, die<br />

glaubten, den Christdemokraten den Wind aus den Segeln nehmen zu können, ging nicht auf.<br />

Denn schon haben Politiker von CDU/CSU weitere einschneidende Gesetzesentwürfe<br />

eingebracht, mit denen die Bundes-republik zu einem perfekten Obrigkeitsstaat ausgebaut würde:<br />

• In die Strafprozessordnung soll der Begriff "Verfahrenssabotage" eingefügt und der<br />

Richter mit Polizeigewalt gegenüber seiner Meinung nach aufmüpfigen<br />

Verteidigern, Angeklagten und Zuhörern ausgestattet werden. Gestützt auf diesen<br />

schwammigen Begriff kann er sie zu Geldstrafen bis 2000 Mark oder bis zu einer<br />

Woche Haft verdonnern.<br />

• Nicht nur der Schriftwechsel zwischen Verteidigern und Beklagten soll überwacht<br />

werden dürfen, sondern auch jedes direkte persönliche Gespräch.<br />

197

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!