07.02.2013 Aufrufe

Verfügbar als pdf (8,7 Mb) - Reimar Oltmanns

Verfügbar als pdf (8,7 Mb) - Reimar Oltmanns

Verfügbar als pdf (8,7 Mb) - Reimar Oltmanns

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

assimilierte Ausländer, dass sie mit einem antrainierten deutschen Über-Ich vor Behördenvertretern<br />

den Weg des geringsten Widerstands gehen und damit ihre Chancen erhöhen, Deutsche zu werden.<br />

Denn einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung in die Bundesrepublik haben nur ehemalige<br />

Volksdeutsche und in der Nazi-Zeit emigrierte jüdische Mitbürger. Ausländer hingegen - ob aus<br />

Übersee oder aus den EU-Staaten - sind letztendlich auf das Wohlwollen der Verwaltung<br />

angewiesen. In jedem Fall haben Inspektoren und Amtsmänner einen gesetzlich konzedierten<br />

"Ermessensspielraum". In jedem einzelnen Fall können sie ein mangelndes des Staates an diesem oder jenem Bewerber geltend machen.<br />

Wer dennoch Deutscher werden will, muss <strong>als</strong> Junggeselle mindestens zehn, <strong>als</strong><br />

Verheirateter fünf Jahre im Lande leben, dazu müssen vorschriftsgemäß die "freiwillig Hinwendung<br />

zu Deutschland, Grundkenntnisse unserer staatlichen Ordnung und ein Bekenntnis zur<br />

freiheitlichen demokratischen Grundordnung" verbürgt sein. Ferner muss der Aspirant die Sprache<br />

beherrschen, "wie dies von Personen seines Lebenskreises erwartet wird". Weitere Kriterien nach<br />

den Einbürgerungsrichtlinien sind wirtschaftlich geordnete Verhältnisse und ein "unbescholtener<br />

Lebenswandel". Danach sind Alkoholiker, Heroinsüchtige, Playboys mit unehelichen Kindern, aber<br />

auch Arbeitslose und Kommunisten von vornherein chancenlos.<br />

Tatsächlich hat die Bundesrepublik wenig Interesse, immer mehr Ausländer mit dem für<br />

sie begehrten grünen Reisepass auszustatten. Ähnlich wie die meisten kontinental-europäischen<br />

Staaten betonte auch das Bonner Innenministerium in seinen Einbürgerungsrichtlinien vom 2.<br />

Februar 1978 zum wiederholten Male: "Die Bundesrepublik Deutschland ist kein<br />

Einwanderungsland; sie strebt an, die Anzahl der deutschen Staatsangehörigen gezielt durch<br />

Einbürgerung zu vermehren." Allenfalls dürfe von einem gesprochen werden, "die in der Regel<br />

nach einem mehr oder weniger langen Aufenthalt aus eigenem Entschluss in ihre Heimat<br />

zurückkehren".<br />

Dennoch kam die sozial-liberale Regierung nicht umhin, im November 1981 eine<br />

Gesetzesvorlage ausarbeiten zu lassen. Danach sollen<br />

• Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die älter <strong>als</strong> 16 Jahre sind, die Einreise<br />

grundsätzlich untersagt werden;<br />

• die Nachzugerlaubnis für Familienangehörige vom Nachweis einer angemessenen<br />

Wohnung abhängig gemacht werden;<br />

• Jungvermählte aus der Türkei nur noch dann einreisen dürfen, wenn der Ehepartner<br />

in der Bundesrepublik eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und einen<br />

Arbeitsplatz hat;<br />

• der Familienachzug dann nicht erlaubt werden, wenn sich der Ausländer zu Aus- und<br />

Fortbildungszwecken in der Bundesrepublik aufhält.<br />

• Lediglich Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren soll die lang ersehnte<br />

Einbürgerung erleichtert werden. Sie müssten allerdings schon acht Jahre in der<br />

Bundesrepublik leben und sich ohne Murren zur Bundeswehr einziehen lassen.<br />

Trotz solcher Deklarationen und restriktiven Gesetzesvorlagen ist aus der Bundesrepublik<br />

längst ein Einwanderungsland geworden. Seit Kriegsende haben es über 200.000 Ausländer<br />

verstanden, Bundesbürger zu werden. Dabei tauchen politische Umsiedler, ehemalige<br />

338

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!