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Download - Baltische Historische Kommission

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1<br />

1.) Einleitung<br />

1.1.) Positionsbestimmung der Paradigmen Aufklärung und<br />

Aufklärungshistorie<br />

Das Paradigma der „Aufklärung“ bildet den geistesgeschichtlichen Rahmen der vorliegenden<br />

Arbeit, in den amtliches Wirken und Schriften des livländischen Juristen<br />

und Historikers Friedrich Konrad Gadebusch eingebettet werden sollen. Dabei wird<br />

nicht von feststehenden Inhalten ausgegangen, „Aufklärung“ wird vielmehr als<br />

prozessuales Denkprinzip und als eine theologische, philosophische, literarische,<br />

politische, juristische und gesellschaftliche Bewegung verstanden, die als<br />

gesellschaftlich institutionalisierter Faktor entscheidend durch den<br />

religionskritischen Anspruch der im 18. Jahrhundert „modernen“<br />

Naturwissenschaften beeinflußt ist.<br />

Es wird vorausgesetzt, daß sich trotz aller inhaltlichen Differenzen und nationaler<br />

Ausprägungen ein Kernbestand an Terminologien und Denkpositionen sowie ein gemäßigtes<br />

Handlungsprogramm in Livland benennen lassen und daß die Aufklärung<br />

als transnationale Bewegung betrachtet werden kann. Prägend für den politischen<br />

Bereich der Aufklärung war das traditionelle Naturrecht, dessen Heranziehung vor<br />

1789 jedoch auf die Diskussionen um den Naturzustand des Menschen beschränkt<br />

blieb - Diskussionen um die Rechte eines „Bürgers“ im Staat spielten eine geringe<br />

Rolle, da dieser als Objekt der obrigkeitlichen Fürsorge betrachtet wurde.<br />

Auch für Rußland war das 18. Jahrhundert das Jahrhundert der Aufklärung; bereits<br />

durch die sogenannten petrinischen Reformen war eine erste Öffnung des Reiches<br />

den Grundsätzen der westlichen Aufklärung gegenüber erfolgt 1 . Mit dem Ziel einer<br />

Erhöhung der militärischen, wirtschaftlichen und administrativen Effizienz zum<br />

Zwecke einer Steigerung der staatlichen Macht nach merkantilistischen Grundsätzen<br />

förderte Peter I. den Bergbau und den Bau von Industrieanlagen, belebte den Handel<br />

durch eine Neuordnung des Steuersystems und modernisierte das russische<br />

Staatswesen durch Zentralisation und den Versuch, eine kommunale<br />

Selbstverwaltung aufzubauen. Diese Reformen sind Teil eines<br />

Modernisierungsprozesses, der überwiegend auf den Staat bezogen blieb und die<br />

Gesellschaft weitgehend unberührt ließ. 1725 nahm die Akademie der<br />

1 E. Winter überträgt auf diese Zeit den Begriff der „Frühaufklärung“, vgl. E. Winter, Frühaufklärung.<br />

Der Kampf gegen den Konfessionalismus in Mittel- und Osteuropa und die deutsch-slawische<br />

Begegnung [Beiträge zur Geschichte des Religiösen und Wissenschaftlichen Denkens, Bd. 6], Berlin<br />

1966, S. 276.

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