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162<br />

Besonders betont wird die Kontinuität des Rates als Institution, die trotz wechselnder<br />

Herrscher bis ins 18. Jahrhundert nicht verloren ging 256<br />

In den ‘Jahrbücher[n]’ werden zwei Arten von städtischen Unruhen geschildert:<br />

1.) Streitigkeiten um Kompetenzen und Pflichten zwischen Rat und Gilden<br />

2.) allgemeine Unruhen, die die ganze Stadt erfaßten.<br />

Generell haben die Oppositionsbewegungen gegen den Dorpater Rat nur geringe Erfolge<br />

erzielt.<br />

4.8.5.1.) Rat contra Bürgerschaft<br />

Auseinandersetzungen zwischen Rat und den in den Gilden zusammengeschlossenen<br />

Bürgern traten gehäuft im 17. Jahrhundert auf. Sie entzündeten sich an<br />

verschiedenen Anlässen:<br />

a) Probleme der Finanzen und Wirtschaft:<br />

Hierunter fallen die Vorwürfe der Gilden über eine schlechte Finanzverwaltung des<br />

Rates, solche gegen untragbare finanzpolitische Maßnahmen - wie kurzfristige Steuererhöhungen<br />

- und gegen Änderungen in Währung, Maß und Münze.<br />

Häufig traten die Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wechsel der Landesherrschaft<br />

auf, in dessen Folge die livländischen Städte zur Huldigungszeremonie<br />

Delegationen zu entsenden hatten. Die Beschaffung der finanziellen Mittel, die<br />

benötigt wurden, um die Delegation mit den erforderlichen Reisemitteln und<br />

Huldigungspräsenten auszustatten, gestaltete sich - in Gadebuschs Verständnis<br />

unnötigerweise - immer schwierig. So weigerten sich die Gilden zwischen 1642 und<br />

1650 beharrlich, Gelder für die Krönungsfeierlichkeiten der schwedischen Königin<br />

Christina aufzubringen. Der Streit eskalierte, da der Rat eine feste Summe für eine<br />

Deputation von den Gilden forderte, die diese nicht zahlen wollten. Daraufhin nahm<br />

der Rat die Älterleute der Gilden fest, die von den Gildegliedern jedoch gewaltsam<br />

befreit wurden 257 . Der Rat wählte ohne weitere Rücksichten auf die Bürgerschaft<br />

einen Deputierten, mit dessen Wahl die Gilden unzufrieden waren und sich daraufhin<br />

an den schwedischen Statthalter wandten.<br />

256 Vgl. Gadebusch, Jahrbücher IV1, § 38, S. 65f. Gadebusch betont, daß zwei der Mitglieder der<br />

ersten Rates nach der Verschleppung der Stadtbewohner in das Russische Reich bereits dem letzten<br />

von 1708 angehört hatten; Philipp Kellner, der erste Bürgermeister 1719 war bereits vor 1682 Notarius<br />

publicus - Ratsadvokat - und 1695-1707 Ratssekretär gewesen, vgl. R.A. von Lemm, Dorpater<br />

Ratslinie, S. 83; ebenso gehörte der erste Ratsherr nach 1719 Ewert Johann Singelmann auch vor<br />

1708 dem Rat an, vgl. R.A. von Lemm, Dorpater Ratslinie, S. 138.<br />

257 Vgl. Gadebusch, Jahrbücher III1, § 185, S. 339ff.

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