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Download - Baltische Historische Kommission

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11.) Zusammenfassung<br />

11.1.) Gadebuschs Geschichtsbild<br />

Die Auswertung der Schriften Gadebuschs hat einen Facettenreichtum der behandelten<br />

Thematik deutlich werden lassen, der als Mischung aus der nachwirkenden polyhistoristischen<br />

Gelehrsamkeit und aufklärerischer Forschungsvielfalt betrachtet<br />

werden kann. Gadebuschs historiographische Beschäftigungen gehen von drei<br />

Prämissen aus:<br />

1.) Vorherrschen einer landesgeschichtlichen Orientierung, die die Gesamtheit des<br />

kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens umfaßt.<br />

2.) Enge Verbindung der Praxis des Verwaltungsjuristen und der Theorie des Landeshistorikers,<br />

die Orientierungsbedürfnisse der Gegenwart zum historischen Erkenntnisinteresse<br />

werden läßt. Bindeglied zwischen beiden Gebieten ist die<br />

Erfahrung.<br />

3.) Verbindung eines anthropologisch und instrumental begründeten Interesses an<br />

Geschichte, die ein Ineinandergreifen von personen- und institutionenorientierter Geschichtsschreibung<br />

bewirkt. Besonders Gadebuschs biographische Schriften<br />

erwecken den Eindruck einer in hohem Maße personenorientierten<br />

Geschichtsschreibung, die Ereignisse aus Politik und Kultur untrennbar an das<br />

Handeln bestimmter Personen knüpft, wobei nach genauerer Betrachtung deutlich<br />

geworden ist, daß hinter den Personen stets Funktionen und Institutionen stehen und<br />

die Handlungen als Taten von Amtsträgern festgehalten werden.<br />

Historiographische Traditionen, aus denen Gadebusch schöpft, sind zum einen die<br />

Reichspublizistik, die als Geistesbewegung aus dem Gedankengut des Humanismus<br />

und der Antikenbegeisterung eine Verbindung von aufklärerischer und antidespotischer<br />

Linie mit einer neuen Empfindsamkeit eingeht. Ziel der Reichspublizisten war<br />

es, den spezifischen Zustand eines Staates auf Basis der Kenntnis der jeweiligen<br />

eigentümlichen Voraussetzungen und Entwicklungen in historischer Beweisführung<br />

zu beschreiben. Gadebusch übernimmt von ihnen die als historisch-juridifizierende<br />

(„publicistisch“) zu bezeichnende Methode und die rationalistischen Kriterien für<br />

Analyse und Kritik des öffentlichen Lebens in Livland und Rußland und der<br />

absolutistischen Herrschaft der Zarin, indem er die staatsrechtlichen Begriffe ihrer<br />

politischen Qualität entkleidet und Reichspatriotismus in Regionalpatriotismus<br />

umwandelt. Die verschiedenen Erscheinungsformen der Landesherrschaft,<br />

Ämterverteilung sowie personale und institutionelle Strukturen werden dabei nur

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