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Download - Baltische Historische Kommission

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333<br />

„der die erforderliche Gelehrsamkeit, Kenntnis der Stadt-Rechte, und Wissenschaft<br />

von dem Archiv der Stadt, und denen Gerechtsamen der Stadt, dermassen besitzet<br />

[...]“ 127<br />

und legte dem Rat nah, jemanden von den in der Stadt lebenden „Litteratis“ oder einen<br />

Auswärtigen zu bestimmen, der unter Aufsicht Gadebuschs die genannten<br />

Kenntnisse erlernen sollte, um als Nachfolger das Amt des Syndikus und später<br />

eventuell des Justizbürgermeisters anzutreten. 1773 wurde Gadebusch von Rat und<br />

Gilden das Ehrenamt des Stadtältesten zuerkannt.<br />

Mit Gadebuschs Amtszeit als Justizbürgermeister fällt - wie G. von Rauch betont 128<br />

- die Periode des wirtschaftlichen Aufschwunges Dorpats zusammen. Nach dem verheerenden<br />

Stadtbrand von 1775 bat Gadebusch den Generalgouverneur G. von<br />

Browne, sich bei der Zarin für die Erleichterung der finanziellen Lage der Stadt<br />

einzusetzen. Browne kam dieser Bitte nach, die Zarin gewährte den<br />

Brandgeschädigten im selben Jahr einen zinslosen Kredit über 100 000 Rubel und<br />

ließ auf eigene Kosten eine steinerne Brücke über den Embach erbauen. Das<br />

Generalgouvernement verlangte von Gadebusch die Ausarbeitungen von Plänen, wie<br />

die Gelder in den folgenden Jahren von den Stadtbewohnern wieder eingetrieben<br />

werden sollten und über den Wiederaufbau der Stadt, die dieser im Januar 1776 in<br />

Riga vorstellte.<br />

1783 - im Jahr der Einführung der Statthalterschaftsverfassung in Livland - legte Gadebusch<br />

unter Hinweis auf seine Krankheit alle Ämter nieder, aus der Korrespondenz<br />

in der ‘Briefsammlung Gadebusch’ wird deutlich, daß er dies als Konsequenz seiner<br />

Ablehnung des zarischen Absolutismus und seinem Beharren auf der historisch gewachsenen<br />

politischen Verfassung Livlands sah. Nur bei einem Verzicht auf den Zuwachs<br />

an bürokratischer Rationalisierung zugunsten der regionalen ständischen<br />

Autonomie wäre ihm ein Verbleib in den Ämtern möglich gewesen. Pläne zu einer<br />

Aufgabe der Ämter finden sich in den Briefen seit Juni 1783, die Bestätigung der<br />

Entlassung „mit Beybehaltung dero Gehalt auf Zeit Lebens“ erfolgte Ende August<br />

1783 129 .<br />

127 Schreiben des Generalgouvernements in Riga vom 22. 10. 1771, vgl. Akte betreffend die Entlassung<br />

des Justizbürgermeisters Christian Stegemann [...], Blatt 14 v ; siehe Anhang Nr. 10.<br />

128 Vgl. G. von Rauch, Der Wiederaufbau der Stadt Dorpat, S. 491.

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