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Eisen ist erst von 1756 an überliefert 56 , besonders rege wurde sie 1774, als<br />

Gadebusch an seiner ‘Bibliothek’ arbeitete und hierfür von Eisen die Zusendung<br />

autobiographischer Nachrichten forderte. Eisen kam der Aufforderung nach und<br />

versorgte Gadebusch mit zahlreichen Nachrichten, so daß der Paragraph<br />

ungewöhnlich umfangreich wurde (41 Seiten). Eisens erster überlieferter Brief<br />

berichtet über die Prozesse, die er wegen seiner Besoldung führte und über seine<br />

Pläne bezüglich der Abschaffung der Leibeigenschaft. Aus ihm läßt sich folgern, daß<br />

das Problem der Leibeigenschaft bereits in früheren Briefen Thema gewesen sein<br />

muß, da Eisen Bezug auf die „dänischen Maßregeln bei Abschaffung der<br />

Leibeigenschaft“ 57 nimmt und eine Adaption für die livländischen Verhältnisse für<br />

nicht praktikabel hält. Die dänischen Verhältnisse greift Gadebusch in den<br />

‘Gedanken über den Βauerstand’ 1767 wieder auf, in denen er über die rechtliche<br />

Stellung freier Bauern in einem Staatsverband reflektiert und die Notwendigkeit<br />

eines Vertrages mit dem Landesherren betont 58 . 1702 hatte der dänische König<br />

Friedrich IV. diejenigen Bauern für Freigeborene erklärt, die nach seinem Regierungsantritt<br />

im August 1699 zur Welt gekommen waren. Diese Freiheit wurde dadurch<br />

eingeschränkt, daß 1701 die Gründung einer Landmiliz verfügt wurde, für die<br />

jeder Gutsherr prozentual zur Größe seines Besitzes Bauern als Landsoldaten stellen<br />

mußte, so daß diese den Bauern nicht gestatteten, sich ohne Einwilligung vom Gut<br />

zu entfernen. Bereits 1742 folgte die nächste Einschränkung: Bauernjungen durften<br />

sich nach dem Erreichen des neunten Lebensjahres nicht mehr vom Gut entfernen.<br />

Gadebusch scheint nur ungenau über die dänischen Verhältnisse orientiert gewesen<br />

zu sein, so daß er die „dänischen Maßregeln“, die eventuell auch die Reformen des<br />

Andreas Peter Bernstorff 59 von 1764 einbeziehen, als Freilassung der Bauern<br />

bewertet. Eisen muß Gadebusch Passagen seines ‘Kameralsystems’ zugeschickt<br />

haben, da er in einem Brief an G.F.Müller vom 10. Juni 1756 erwähnt, Gadebusch<br />

habe ihm eine „Einlage“ zurückgesandt, die er nun seinem Brief an Müller beifüge,<br />

56 Vgl. Brief Eisens vom 20. März 1756, Briefsammlung Gadebusch, II, Nr. 2; insgesamt sind 124<br />

Briefe von Eisen an Gadebusch überliefert.<br />

57 Vgl. Brief Eisens an Gadebusch vom 7. April 1756, Briefsammlung Gadebusch, II, Nr. 3, S. 11.<br />

58 Vgl. Gadebusch, Gedanken über den Bauerstand. In: Deputationsjournal, Bd. 3, 25. S.<br />

59 Andreas Peter Bernstorff führte als erster Agrarreformen in Dänemark durch, veröffentlichte 1762<br />

eine Abhandlung ‘Über Pflichten eines Gutsbesitzers’, in der er sich zur umfassenden Verantwortung<br />

des Grundherren seinen Untertanen gegenüber bekennt, vgl. A. Friis, Die Bernstorffs und Dänemark.<br />

Ein Beitrag zur politischen und kulturellen Entwicklungsgeschichte des dänischen Staates 1750-1835,<br />

Bd. 2, S. 306ff.; denkbar ist auch ein Bezug zu der Kritik des Kameralisten J.H.G. von Justi, der 1757<br />

als Berater der dänischen Regierung nach Kopenhagen gegangen war, an der Rückständigkeit der

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