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Download - Baltische Historische Kommission

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364<br />

Nachkommenschaft der Söhne von Bedeutung ist - stellt Gadebusch eine<br />

ausführliche Beschreibung der Familienwappen voran, die den Beweis liefern soll,<br />

daß er die Kunstsprache der Heraldik beherrscht und die Wappen regelgerecht nach<br />

den Bestandteilen Schild, Helm, Helmzier und den Nebenbestandteilen beschreiben<br />

kann 65 . Wappen sind Gadebusch eine genealogische Quelle, anhand der er<br />

Familienzugehörigkeiten und -zusammensetzung und soziale Schichtungen von<br />

Gruppen erkennen kann. So ordnet er einen anders nicht identifizierbaren Adligen,<br />

der 1764 in den schwedischen Freiherrenstand erhoben worden war, unter Hinweis<br />

auf die Wappenähnlichkeit in die Familie Strokirch ein: gleich mit dem Wappen<br />

eines Familienmitgliedes ist die Farbe des Feldes, in dem in beiden Fällen als<br />

Wappenfiguren oben eine Sonne und unten drei Gerstenhalme dargestellt sind 66 .<br />

Da es in Livland kein einheitliches Wappenrecht gab, setzte die Möglichkeit ein<br />

Wappen zu führen, keine spezifisch ständischen Qualitäten voraus. Im<br />

Spätmittelalter hatte sich die Führung eines Wappens auf die gesamte kulturell und<br />

sozial führende und rechtsfähig handelnde Bevölkerung ausgedehnt, ständische<br />

Differenzierungen wurden in bestimmten Symbolen und Beigaben realisiert. Bei<br />

Gadebusch erscheint das Wappen als ständisches Attribut, das einem Bürgerlichen<br />

nur mit der gleichzeitigen Erhebung in den Adelsstand verliehen wird und so<br />

sammelte er Wappendarstellungen in erster Linie für seine Adelsgeschichte, um<br />

diachrone und synchrone Zusammenhänge in den eingewanderten Familien<br />

bestimmen zu können. Als äußerst hilfreich erwies sich hierfür das Wappenbuch der<br />

Anna Gertrut von Vegesack, das diese 1759 der livländischen Ritterschaft übergab<br />

67 . Auf Basis einer Sammlung ihres Vaters hatte sie ca. 400 Wappen - neben<br />

denjenigen der bis 1759 immatrikulierten Familien auch solche der Städte, des Hofund<br />

Landgerichts - abgezeichnet und in eine systematische Ordnung gebracht.<br />

65 Verwendet werden S. 319 Begriffe wie: „schrägende Balken“; „Feld“ zur Kennzeichnung eines bestimmten<br />

Raumes im Schild; „Quartier“ als Synonym für den nur die Tinktur enthaltenden Raum im<br />

Schild, der sich entweder zwischen einem Schildrand und einer Teilungslinie oder zwischen zwei<br />

Teilungslinien befinden kann; „überzwerch getheilt“ als alter Ausdruck für eine Querteilung;<br />

„Helmwulst“ als Bezeichnung für das Oberwappen und „Schildhalter“ zur Kennzeichnung der Figuren,<br />

die den Wappenschild tragen.<br />

66 „Diese Figuren beweisen, das er von Lorenz Strokirch abstammt.“, vgl. <strong>Historische</strong> Nachricht, S.<br />

319.<br />

67 A. G. Vegesack, Die Wapen der Hochwohlgebornen Ritterschaft des Herzogthums Livland, wie<br />

auch anderer aus Livland entsprossenen, oder aber allhier subsistirenden und noch zur Zeit nicht<br />

immatrikulierten adelichen Geschlechter; Gadebusch bezeichnete es als „ein sehr schätzbares Werk“,<br />

vgl. Bibliothek, Bd. 3, S. 253-255.

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