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136<br />

8.) Papst Johann XXII. ernennt die Erzbischöfe von Köln und Magdeburg 1316 zu<br />

„Beschirmern des deutschen Ordens in Livland“ (Jahrbücher I1, § 134, S. 394).<br />

9.) Papst Innozenz VI. entbindet die Rigaer Bürger 1360 in einer Bulle von ihrem<br />

Eid dem Ordensmeister gegenüber und unterstellt die Stadt in weltlichen und<br />

geistlichen Dingen der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs (Jahrbücher I1, § 174, S.<br />

458). Quelle: M. Dogiel, Codex diplomaticus, T. V, S. 57f., Nr. XLVI.<br />

10.) Papst Bonifaz IX. vollzieht die Inkorporierung des Erzbistums Riga in den<br />

Besitz des Ordens (Jahrbücher I1, § 205, S. 508f.). Quelle: J.G. Arndt, Der<br />

Liefländischen Chronik Andrer Theil, S. 115. 1423 wird sie in einer Bulle des<br />

Papstes Martin V. rückgängig gemacht (Jahrbücher I2, § 23, S. 58). Quelle: M.<br />

Dogiel, Codex diplomaticus, T. V, S. 113, Nr. LXXIII.<br />

11.) Papst Martin V. bestätigt 1424 einen vom Domkapitel Riga gewählten Nachfolger<br />

für den verstorbenen Erzbischof:<br />

„Man sieht daraus, daß der Papst die Ernennung des rigischen Erzbischofes an sich<br />

reißen wollen, obgleich diesem Domkapitel, so wie allen anderen, die kanonische<br />

Wahlfreyheit gebührete.“ (Jahrbücher I2, § 24, S. 60 Anm. q)).<br />

Quelle: M. Dogiel, Codex diplomaticus, T. V, S. 112, Nr. LXXII (früher datiert).<br />

1425 befreit der Papst in einer Bulle an den Erzbischof von Arles, die Bischöfe von<br />

Westerås und Dorpat Rat und Bürger der Stadt Riga von dem Eid, den sie dem Ordensmeister<br />

geleistet hatten und unterstellt sie der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs<br />

(Jahrbücher I2, § 25, S. 64). Quelle: M. Dogiel, Codex diplomaticus, T. V, S. 115,<br />

Nr. LXXIV (früher datiert); 1474 wird die Bulle von Papst Sixtus IV. bestätigt:<br />

„Diese päpstliche Bulle zündete in Livland ein großes Feuer an.“ (Jahrbücher I2, §<br />

72, 73, S. 203f.). Die Stadt Riga war mit den Bestimmungen unzufrieden, der<br />

livländische Meister drohte dem Erzbischof von Dorpat, der die Umsetzung des<br />

Inhalts gewährleisten sollte.<br />

12.) Der Rigaer Erzbischof und der Ordensmeister werden 1435 zum Konzil von Basel<br />

eingeladen;<br />

„Doch das ist gewiß, daß die Väter der Versammlung am 29sten März dieses Jahres<br />

an den König Wladislaw III in Polen geschrieben und die rigische Kirche seinem<br />

Schutze empfohlen haben.“ (Jahrbücher I2, § 34, S. 100).<br />

Quelle: M. Dogiel, Codex diplomaticus, T. V, S. 134, Nr. LXXXIX; die Teilnehmer<br />

der Konzils versuchen, den Streit zwischen Bistum und Orden zu schlichten:<br />

„Endlich verspricht diese Kirchenversammlung, die Vergleichspunkte [zwischen<br />

Erzbischof und Orden, C.K.], wenn beyde Theile sie eingingen, zu bestätigen, und es

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