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Rathaus nach Plänen des Mecklenburger Baumeisters Johann Heinrich Bartholomäus<br />

Walter, der 1761 Bürger der Stadt geworden war und bereits 1777 das Kronslazarett<br />

am Fluß gebaut hatte. Von Walter stammen weitere frühklassizistische Häuser, die<br />

sich der auf dem Land ansässige Adel als Stadtquartiere bauen ließ. Nach den<br />

Wünschen der Zarin sollte die Stadt von einem „mäßigen Erdwall“ umgeben sein<br />

und auf dem Domberge eine Zitadelle erbaut werden 77 . Gadebusch war in die<br />

Bauvorhaben unmittelbar involviert, da er sich als Justizbürgermeister nach dem<br />

verheerenden Brand von 1775 mit der Bitte um finanzielle Unterstützung seitens der<br />

russischen Regierung an den Generalgouverneur Browne gewandt hatte. Dieser<br />

übermittelte das Gesuch der Zarin, die der Stadt daraufhin die erwähnte<br />

Regierungsanleihe - einen zinsfreien Kredit - gewährte. Gemeinsam mit dem Notar<br />

Johann Georg Andreas Brückner arbeitete Gadebusch einen Plan aus, wie die Gelder<br />

angelegt und später von der Bürgerschaft wieder eingetrieben werden sollten, den er<br />

im folgenden Jahr dem Generalgouverneur in Riga vorlegte.<br />

Die Stadt setzte sich im geographischen wie im soziologischen Sinn aus mehreren<br />

konzentrischen Kreisen zusammen. Das Zentrum bildete die aus Steinhäusern bestehende<br />

Innenstadt, die von der mit politischen Rechten ausgestatteten und in Gilden<br />

organisierten Bürgerschaft bewohnt wurde - Deutschen mit ihren „undeutschen“<br />

Dienstboten. Um das Zentrum herum lagerten sich ringförmig die Holzhäuser der<br />

Vorstädte, in denen „Undeutsche“, russische Kaufleute und Arbeiter wohnten, und<br />

die sogenannte Stadtmark, die die ländlichen Außenbezirke, die Stadtgüter Sootaga,<br />

Saddoküll, Jama, Hackhof und die der Stadt zugehörigen Bauern umfaßte 78 .<br />

Gadebusch hatte sich 1754 ein Haus am Russischen Markt gekauft, das in dem<br />

Stadtbrand von 1755 abbrannte, und besaß später ein Grundstück in der Gildestraße<br />

79 . Die Verfassung der Stadt hatte sich nach dem Muster der Rigaschen bereits im 13.<br />

Jahrhundert herausgebildet. Nach ihr fiel dem Rat der Stadt (Magistrat) sowohl im<br />

geistlichen als auch im weltlichen Bereich die Jurisdiktion in Zivil- und<br />

Kriminalsachen über die Einwohner der Stadt und der Vorstadt zu, ausgenommen<br />

77 Vgl. Gadebusch, Bibliothek, Bd. 1, S. 388.<br />

78 Aus den Einkünften der Stadtgüter wurden die Ratsherren und Bürgermeister besoldet.<br />

79 Das „pitschische Haus am russischen Markte [...], worinn sonst eine Generalsperson ihr Quartier<br />

gehabt hatte [...]“, Jahrbücher IV2, § 291, S. 507; da die Häuser der Ratsangehörigen von allen bürgerlichen<br />

Abgaben befreit waren, mußte der General in das Posthaus umquartiert werden; vgl. G. von<br />

Rauch, Der Wiederaufbau, S. 495; zu dem zweiten Haus vgl. das Testament Gadebuschs vom 26.2.<br />

1782, 14. Seite; G. von Rauch behauptet -ohne Belege anzuführen - Gadebusch habe ein barockes<br />

Wohnhaus in der Mönchstraße besessen, das noch heute erhalten sei, vgl. G. von Rauch, Der<br />

Wiederaufbau, S. 494.

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