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Download - Baltische Historische Kommission

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Prozesse von den Manngerichten, die für Justiz- und Kriminalsachen zuständig<br />

waren, an das Oberlandgericht und von dort ebenfalls an das Kammerkomptoir. Im<br />

Februar 1763 bestätigte das Hofgericht eine Rechtsgangordnung, nach der sich<br />

Livland bis zur Einführung der Statthalterschaftseinrichtungen zu richten hatte 4 .<br />

Den Vorsitz in der livländischen Landesregierung führte der Generalgouverneur,<br />

dem neben den Kompetenzen der russischen Regierung noch speziell an sein Amt<br />

gebundene Pflichten übertragen waren. Er führte die Aufsicht über die<br />

landesherrlichen Bediensteten und deren Amtsführung und hatte die Leitung der<br />

Landtage inne.<br />

In dem Gouvernementsstatut von 1775, das eine ständisch gegliederte<br />

Gerichtsverfassung vorsah, wurde festgeschrieben, daß im Mittelpunkt der Aufgaben<br />

von Adel und Städten die Rechtsprechung zu stehen habe. In dem Statut werden die<br />

Bestimmungen über das Gerichtswesen präzisiert und der Instanzenzug erweitert.<br />

Auf erster Ebene sprachen nun an Stelle der livländischen Land- und estländischen<br />

Manngerichte 14 Kreisgerichte über Adlige, die Magistrate über die Städter und<br />

niedere Behörden über die Bauern Recht, deren Zivilsachen weiterhin in die<br />

Zuständigkeit der Gutsherren fielen. Die zweite Ebene bildeten die Oberlandgerichte,<br />

Gouvernementsmagistrate und für die Bauern die mittleren Behörden. Auf dieser<br />

Ebene wählten die Stände die Beisitzer der Gerichte, während die Richter von den<br />

Zaren eingesetzt wurden. Dritte Ebene war die Straf- und Zivilkammer, deren<br />

Mitglieder vom Zaren berufen wurden. Als letzte Appellationsmöglichkeit blieb die<br />

Petition beim Russischen Senat.<br />

Hinsichtlich der gesellschaftspolitischen Lage in den Ostseeprovinzen ging<br />

Katharina II. nicht mit programmatischem Änderungswillen vor, sondern bemühte<br />

sich, einen Standard adelsgesellschaftlicher Konsolidiertheit herzustellen, den sie in<br />

den altrussischen Provinzen durch staatliche Maßnahmen erzeugen wollte. Die<br />

wichtigsten administrativen und sozialen Reformen, die auf die Provinzen<br />

ausgedehnt wurden, um so die Struktur der provinziellen Regierung zu straffen und<br />

die Adligen stärker in die russische Politik einzubinden, sind die<br />

Gouvernementsreform von 1775, die 1783 ihre Gültigkeit für die Provinzen Livland<br />

und Estland erlangte und die Adels- und Stadtordnung von 1785. Die Hauptreformen<br />

auf dem Gebiet der Landesverfassung stellten die Einführung der<br />

Statthalterschaftsinstitutionen, die Abschaffung des Landratskollegiums 1786 - des<br />

4 Vorschrift wonach sich der Fiscal der Kayserlichen Stadt Dorpat zu richten hat.

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