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Download - Baltische Historische Kommission

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Widersprüche vorhanden, bildet er ein Urteil nach dem Grade der<br />

Wahrscheinlichkeit. Die Auswertung historischer Quellen unterliegt bei Gadebusch<br />

vier Prinzipien:<br />

1.) Feststellung, welche Historiker glaubhaft sind<br />

2.) Überprüfung aller vorliegenden Quellen<br />

3.) kritischer Vergleich der Zeitgenossen<br />

4.) Festlegung rationaler Kriterien.<br />

7.5.) Erkenntnistheoretische Voraussetzungen: Objektivität und Wahrheitspostulat<br />

Die Überlegungen zu Fragen der Wahrheit und Objektivität in der Geschichtsschreibung<br />

sind einige der wenigen Stellen, an denen Gadebusch geschichtstheoretische<br />

Reflexionen betreibt, da er sonst niemals nennenswerte Zweifel über die Richtigkeit<br />

des eigenen methodischen Vorgehens aufkommen läßt, wie sich aus seinen<br />

abwehrenden Reaktionen auf die Rezensionen seiner Werke ablesen läßt. Daß der<br />

Anspruch der Objektivität für den Historiker Gadebusch ein dringendes Anliegen ist,<br />

kann nicht bezweifelt werden. Die Betonung, seine Arbeiten seien unparteiisch und<br />

wahrheitsgetreu abgefaßt, ist einerseits ein gängiger Topos der historischen<br />

Wissenschaftslehre, andererseits nutzt Gadebusch sie zu einer methodischen<br />

Absicherung, um nicht in den Bereich der philosophischen Geschichtsschreiber<br />

verwiesen zu werden und sich von den älteren livländischen<br />

Landesgeschichtsschreibern, höfischen und klerikalen Soldschreibern, abzusetzen,<br />

während er in der politischen Zielsetzung - seiner Stellungnahme für den<br />

livländischen Ständestaat - erklärtermaßen subjektiv ist. An der historischen Realität<br />

orientiert, bedient er sich, um hinsichtlich seines verfolgten Zweckes ein erhöhtes<br />

Maß an Glaubwürdigkeit zu garantieren, zahlreicher quellenmäßig belegbarer<br />

Fakten. Dabei vertritt er eine absolute Auffassung von Objektivität, nach der diese<br />

synonym mit historischer Wahrheit ist, und die Idealvorstellung, die Erkenntnis eines<br />

Geschichtsschreibers könne die Dinge so wiedergeben, wie sie wirklich gewesen<br />

97 Nach M. Tumler: 1239-1240 Konrad Landgraf von Thüringen, 1241-1244 Gerhard von Malberg<br />

und 1244-1249 Heinrich von Hohenlohe; die Datierung der Amtszeiten der Hochmeister des Deutschen<br />

Ordens war zu Gadebuschs Zeit noch nicht geleistet, daher datiert Gadebusch häufig fehlerhaft.

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