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Download - Baltische Historische Kommission

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126<br />

Riga zugestanden wird, auf eine Fälschung schließt, da die Stadtgründung Rigas<br />

bereits 1201/02 erfolgt war:<br />

„Hic suo se indicio sorex prodit. Saluti rei diplomaticae est, quod falsorum diplomatum<br />

fabricatores eius temporis, ad quod retrimenta sua referunt, veram historiam<br />

ignorarunt, falsi ex eo facillime conuincendi.“ 165<br />

Gadebusch erwähnt die Echtheitszweifel, führt weitere Literatur an, will sich ihnen<br />

aber aufgrund mangelnder Beweise nicht anschließen: „Man hat sie bezweifelt, aber<br />

auch gerettet.“ 166 „Gerettet“ erscheinen die beiden Urkunden in dem in den<br />

‘Jahrbücher[n]’ herangezogenen Schrift von J.C. von Steck, der sie unter dem Hinweis<br />

auf das Vorhandensein einer Abschrift in dem Reichsarchiv zu Krakau und aufgrund<br />

einer Beglaubigung des Bischofs Johann von Lübeck für echt erklärt 167 und<br />

als Grundlage für die Betrachtung Livlands als Reichslehn versteht. Gadebusch folgt<br />

dieser Annahme vorbehaltlos und kommt in seinen weiteren Schilderungen immer<br />

wieder auf das Verhältnis Livlands zum Reich zurück. Die beiden angeführten<br />

Urkunden wurden ebenfalls von E. Pitz grundlegend neu bewertet. Pitz, der die für<br />

die baltische Mission ausgestellten Reskripte untersucht, kommt verallgemeinernd zu<br />

dem Schluß, sie seien alle auf Veranlassung der jeweiligen Petenten von mit der<br />

Rechtslage in den Gebieten relativ schlecht vertrauten Päpsten und Kaisern<br />

ausgestellt worden und lehnt die Annahme einer planmäßig angestrebten<br />

Eingliederung Livlands in den Reichsverband ab. Auch wenn man der Kritik<br />

beipflichtet, die die Übernahme des unbestimmten, aus der römischen Antike<br />

stammenden Begriffes „Reskript“ (nach Pitz ein - im Gegensatz zum Diplom, in dem<br />

der Aussteller ein ihm gehörendes Recht überträgt - päpstliches oder kaiserliches<br />

Schreiben, das nach einem von dem Petenten erstellten Entwurf angefertigt wird) auf<br />

das Gebiet der mittelalterlichen Diplomatik als unpassend ablehnt 168 , so bleibt doch<br />

zu fragen, ob das Reich von Rechts wegen überhaupt befugt war, in das politische<br />

Geschehen in Livland einzugreifen. Der unklare Rechtsstatus hatte sich seit dem<br />

Beginn der Mission nicht grundlegend geändert. Heinrich (VII.) verlieh 1225 den<br />

165 J.D. Gruber, Origines Livoniae, S. 201, Anm. **[„Hier verrät sich die Spitzmaus mit ihrem Gepfeife.<br />

Es ist ein Glück für die Diplomatik, daß solche falschen Bullenschmiede die wahre Geschichte<br />

derselben Zeit, wohin sie ihren Hammerschlag werfen, nicht gewußt, und daher ihrer Betrügerei desto<br />

leichter überführt werden können.“ ]<br />

166 Gadebusch, Jahrbücher I1, § 44, S. 182, Anm. f).<br />

167 Vgl. J. C.W. von Steck, Versuche über einige erhebliche Gegenstände, welche auf den Dienst des<br />

Staats Einfluß haben, Frankfurt und Leipzig 1772, S. 15f.

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