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154<br />

zum Quellenbereich der Stadtgeschichte Dorpats, was die Rechtsstellung der Stadt<br />

und ihrer Bürger konstituiert, wie Bündnisse, Einungen, Privilegien, Schiedssprüche,<br />

Verträge, Stadtrechtsaufzeichnungen und die Schragen, d.h. vom Rat verfaßte oder<br />

bestätigte Ordnungen, die die Verhältnisse der Handwerkszünfte regelten. Ebenfalls<br />

herangezogen werden Belege für die Tätigkeiten der Organe der Bürgerschaft,<br />

städtischer Behörden und Gerichte und die Stadtbücher. Seit 1583 wurden in Dorpat<br />

die Ratsprotokolle regelmäßig geführt, was Gadebusch in den ‘Jahrbücher[n]’<br />

gesondert vermerkt 236 und sich in der Intensität der Darstellung bemerkbar macht,<br />

ebenso wie ihr Fehlen zwischen 1651-1662 237 . Nach der „Katastrophe der Stadt<br />

Dorpat“ 238 - der Verschleppung ihrer Bewohner in das Innere des Russischen<br />

Reiches und der Niederbrennung der Häuser - konnte die Ratskanzlei erst 1726 in die<br />

Stadt zurückgeholt werden 239 . Für die dazwischenliegenden Jahre, die in den<br />

Bänden III3 und IV1 behandelt werden, wendet sich Gadebusch gezwungenermaßen<br />

stärker der allgemeinen Landesgeschichte zu. Sein thematisches Interesse richtet sich<br />

in allen Schriften auf die Bereiche Verfassung, Recht, Verwaltung der weltlichen<br />

und kirchlichen Anstalten, Stadtherren und ständische Vertretungen, die<br />

Stadtverwaltung mit ihrem zentralen Organ: dem Rat, Haushalt und Bevölkerung -<br />

die beiden letzten in der knappen Form statistischer Daten.<br />

4.8.1.) Quellen zu Stadtgeschichte<br />

a) Erzählende Quellen:<br />

Neben den Chroniken, in denen Gadebusch Passagen zur Geschichte Dorpats fand,<br />

bildet die Materialsammlung 240 des Bürgermeisters B. Wybers die wichtigste<br />

Literatur zu Stadtgeschichte, da dieser - im Gegensatz zu Gadebusch - seine auf<br />

Auszügen aus Protokollen und Akten des Ratsarchivs basierende Stadtgeschichte<br />

nicht erst in der polnischen Zeit beginnt, sondern bereits die letzten Jahre der<br />

livländischen Selbständigkeit betrachtet. Aufgrund kriegsbedingter Quellenverluste<br />

ließ Wybers sein Werk unvollständig: für den Zeitraum März 1547 bis März 1555<br />

lagen ihm mit den Dorpater Ratsprotokollen Quellen vor, dann folgt eine Lücke in<br />

der Zeit der russischen Herrschaft und Wybers fährt mit den Jahren 1583 bis 1649<br />

fort. Während Gadebuschs Amtsvorgänger J.J. Sahmen 1750 für seine Arbeiten<br />

236 Vgl. Gadebusch, Jahrbücher II1, § 151, S. 284.<br />

237 Vgl. Gadebusch, Jahrbücher III1, § 191, S. 360.<br />

238 Vgl. G. von Rauch, Der Wiederaufbau der Stadt Dorpat, S. 481.<br />

239 Vgl. Gadebusch, Jahrbücher IV1, § 116, S. 302.

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