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Download - Baltische Historische Kommission

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7<br />

Argumentieren zum Zweck der Rechtfertigung von aktuellen Gegebenheiten und<br />

zukünftigen Handlungen bildet. Die Frage nach dem Geschichtsbild Gadebuschs<br />

führt zu der Frage nach seinem persönlichen Geschichtsbewußtsein, dem Selbstverständnis<br />

und dem kollektiven Geschichtsbewußtsein und Vergangenheitsverständnis<br />

der Deutschen in den Ostseeprovinzen. Somit werden das Problem der Subjektivität,<br />

die Zweckgebundenheit und die Instrumentalisierung von Geschichtsbildern zu beleuchten<br />

sein.<br />

Eine Sonderstellung nimmt das Kapitel 10.) ein, in dem unter Heranziehung von kulturwissenschaftlichen<br />

Termini versucht wird, die Art der Beziehung zu bestimmen,<br />

die Gadebusch zwischen der mit der Kolonisierung durch die Deutschen<br />

beginnenden Geschichte Livlands und der ständisch geprägten Gesellschaft des 18.<br />

Jahrhunderts herstellt. Dabei sollen die Gedächtnistheorien des französischen<br />

Soziologen M. Halbwachs und des Ägyptologen J. Assmann nur insoweit dargelegt<br />

werden, als sie hilfreich für die Bestimmung des Verhältnisses von Erinnerung und<br />

Lebenspraxis und als Rahmenkonzeption der geschichtlichen Betrachtung<br />

verwendbar sind. Die vorliegende Arbeit geht von den Thesen aus, daß bei<br />

Gadebuschs die Geschichte als Wissenschaft von der Erinnerung überlagert ist, seine<br />

historische Kultur entschieden von der Beziehung zwischen beiden Elementen<br />

beeinflußt wird und daß die Vergangenheit in der Gegenwart wirksam ist, wenn sie<br />

in der Erinnerung bewahrt wird. Das Heranziehen des Terminus „Erinnerung“ für die<br />

Charakterisierung von Gadebuschs Geschichtsschreibung erhält seine Berechtigung<br />

durch das gehäufte Auftreten von Bedeutsamkeitszuschreibungen für Personen und<br />

Ereignisse mit Worten wie „bemerkenswert“ und „denkwürdig“, die einen<br />

rechtfertigenden Charakter annehmen. Erinnerung ist bei Gadebusch eine Form des<br />

historischen Verstehens, durch die die einzelnen Geschehnisse in einen<br />

Zusammenhang gestellt werden. Dabei wird deutlich werden, daß die Erinnerung<br />

auch selektiv verfährt und nur diejenigen Ereignisse und Personen erinnert, die für<br />

das alltägliche Leben oder den Verlauf der Geschichte als „denkwürdig“ erscheinen.<br />

Aus diesen Annahmen ergibt sich die leitende Frage, wie ein Historiker und Jurist<br />

des 18. Jahrhunderts Vergangenes interpretiert, der selbst erinnernd in der<br />

Geschichte steht. Bei der Durchsicht der ‘Jahrbücher’ wird deutlich werden, daß die<br />

Kategorie der Bedeutung, die Gadebusch aus dem ihm zugänglichen Wissen um den<br />

geschichtlichen Zusammenhang bestimmt, vorrangig für seine Interpretation von

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