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Download - Baltische Historische Kommission

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auf, die nicht durch verfassungsgemäße Garantien, sondern durch die aufgeklärten<br />

Ziele des Monarchen gekennzeichnet ist.<br />

6.5.3.) Gadebuschs Instruktion für die Arbeit in der <strong>Kommission</strong><br />

Die Stadt Dorpat zeigte wie die anderen livländischen Städte 1767 keinen<br />

besonderen Enthusiasmus bei der Wahl der Deputierten. Insgesamt waren in der<br />

Gesetzgebenden <strong>Kommission</strong> lediglich die vier livländischen Städte Riga (durch J.C.<br />

Schwartz), Dorpat (durch Gadebusch), Wenden (durch Wolter Ernst Gassing) und<br />

Pernau (durch Johann Friedrich Hanf) vertreten, hinzu kamen die zwei Deputierten<br />

der livländischen Ritterschaft A. von Villebois und der Landrat und<br />

Konsistorialpräsident Johann Adolf von Ungern-Sternberg. Die livländische<br />

Ritterschaft hatte sich mit dem Generalgouverneur G. von Browne darauf<br />

verständigt, aus Kostengründen statt nach den vier Kreisen nach den beiden<br />

Distrikten (dem estnischen und dem lettischen) Deputierte zu wählen, Estland<br />

dagegen schickte für jeden seiner fünf Kreise einen Deputierten nach Moskau 148 .<br />

Neben umfassenden Privilegien - der Zusage der lebenslangen Befreiung von<br />

Todesstrafe, Folter und Leibeigenschaft, Sicherung des Vermögens vor Konfiskationen<br />

und der Gewährung einer Immunität - bekamen die Deputierten der Städte<br />

für ihre Tätigkeiten in Moskau die Zahlung eines jährlichen Soldes von 122 Rubel<br />

zugesagt 149 , Reise- und Verpflegungskosten mußten die Städte selber tragen. In Dorpat<br />

entbrannte ein Streit darüber, mit wieviel Geld Gadebusch auszustatten sei, der<br />

Vorschlag einer einmaligen Zahlung von 300 Rubeln und weiteren Zahlungen von<br />

monatlich sechs Rubeln für Kost und Kleidung stieß auf Widerspruch. Am 26. Juni<br />

1767 traf schließlich ein Reskript des Generalgouverneurs G. von Browne ein, in<br />

dem dieser anordnete, die genannte Summe solle durch den Rat „Von der<br />

Bürgerschaft per taxationem“ eingetrieben werden 150 . Die Stadt hatte mit den<br />

Hinweisen auf ihre schlechte finanzielle Lage erreicht, daß der Generalgouverneur<br />

bestimmte, Gadebusch solle möglichst schnell seine Vollmachten entweder dem<br />

Deputierten der Stadt Riga oder einem in Moskau ansässigen Stellvertreter<br />

übergeben, um die Kosten gering zu halten, was er - obwohl er von der<br />

148 Vgl. R. Hasselblatt, Die Instructionen der baltischen Ritterschaften für die gesetzgebende Commission<br />

von 1767, S. 672-674.<br />

149 Vgl. I. de Madariaga, Russia in the Age of Catherine the Great, S. 140; zum Vergleich: der Justizbürgermeister<br />

Dorpats L.C. Stegemann hatte für seine Amtsführung in den Jahren 1764-1771 300<br />

Rubel jährlich bekommen, vgl. Akte betreffend die Entlassung des Justizbürgermeisters.<br />

150 Vgl. Ratsprotokolle der Stadt Dorpat für das Jahr 1767, S. 288.

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