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Download - Baltische Historische Kommission

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8.5.) Selbstbiographie 359<br />

Die Autobiographie erscheint für den Historiker, der sich mit der Geschichte des<br />

Geistes einer bestimmten Zeit beschäftigen möchte, als wichtige Quelle, da sie aus<br />

erster Hand Einblicke in private Bereiche ermöglicht. Ihr Autor kann sich über Daten<br />

verschiedener Ereignisse irren, Einzelheiten von Vorgängen verwirren, gibt aber<br />

Auskünfte über die wichtigsten Eindrücke eines Lebens, Vorstellungen und<br />

Stimmungen, welche einzelne wichtige Ereignisse auslösten und über die Stellung<br />

des Menschen zu seiner Zeit.<br />

Gadebuschs autobiographischer Paragraph in der ‘Bibliothek’ 54 folgt dem Schema<br />

der Berufs- oder Gelehrtenautobiographie, in der der berufliche Werdegang von den<br />

ersten Schuljahren bis in die Zeit der öffentlichen Wirksamkeit mit seinen Konflikten<br />

und Erfolgen betrachtet wird. Er entstand aus einem Standes- und Selbstbewußtsein<br />

mit dem Wunsch, über die Familie hinaus einen weiteren Kreis (Freunde, Kollegen)<br />

als Publikum zu gewinnen und in der Darstellung seiner Laufbahn als im<br />

Landesdienst tätiger Jurist mit detaillierten Ratschlägen und Warnungen aus dem<br />

Fundus der vielseitigen Berufserfahrung praktisch zu nützen. Darüber hinaus spielt<br />

das Motiv der Selbstdarstellung eine wichtige Rolle.<br />

Gadebuschs Autobiographie läßt sich in fünf Abschnitte unterteilen: der Bekanntmachung<br />

seiner Abstammung als Sohn eines Pastors 55 folgt die Schilderung seiner elementaren<br />

Schul- und der Universitätsbildung, bei der alle Lehrer aufgezählt werden.<br />

Der nächste Abschnitt, der die Phase der Ausbildung mit der nachfolgenden beruflichen<br />

Laufbahn verbindet, schildert sein Wirken als Hauslehrer in verschiedenen<br />

namhaften adligen Familien, wobei er nicht versäumt zu erwähnen, welche<br />

ruhmvolle Laufbahn seine ehemaligen Schüler später im russischen Landesdienst<br />

einschlugen 56 . Der vierte Abschnitt ist der beruflichen Laufbahn gewidmet, die ihn<br />

vom Notar zum Justizbürgermeister Dorpats führte, in einem kurzen fünften werden<br />

die drei Schriften angeführt, die 1777 bereits gedruckt vorlagen 57 und die zu ihnen<br />

erschienenen Rezensionen.<br />

54 Vgl. Gadebusch, Bibliothek, Bd. 1, S. 381-390.<br />

55 Undeutlich bleibt, daß sein Vater Thomas von 1704 bis 1717 Gymnasiallehrer in Stralsund war,<br />

dort die Tochter eines Kollegen heiratete, mit der er drei Kinder bekam: 1706 (den in der ‘Bibliothek’<br />

als “einzigen Bruder“ bezeichneten) Lorenz, 1707 Regina Dorothea und 1711 einen weiteren Sohn,<br />

der jedoch bald gestorben zu sein scheint, vgl. F. von Keußler, Biographisches über Friedrich Konrad<br />

Gadebusch, S. 153; der Wechsel nach Rügen, wo Th. G. eine Pfarrstelle antrat, erfolgte erst 1716/17.<br />

56 Bemerkenswert erscheint, daß er sämtliche adligen Familien, für die er als Hauslehrer tätig war,<br />

nennt, den Namen „eines reichen Kaufmannes“, dessen Sohn er in Danzig unterrichtete, jedoch<br />

verschweigt.<br />

57 Zusätze zu Fischers deutschem Wörterbuche; Abhandlung, Riga 1772; Versuch einer Lebensbeschreibung<br />

des Grafen Wilhelms von Fermor, Reval 1773.

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