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zu statten, welcher es zum Besten seines Mitmenschen anwendet, und aus den rohen<br />

Klumpen etwas Schönes, oder Nützliches verfertiget.“ 83<br />

Mecks Vorhaben blieb aufgrund seines frühen Todes im folgenden Jahr unausgeführt<br />

und Gadebusch beklagt die Unordnung in Mecks Nachlaß, durch die er auf einige<br />

Abhandlungen, die er sich erhofft hatte, verzichten mußte. In einem Brief vom November<br />

1770 übersandte Meck mit dem Versprechen, weitere Schriften folgen zu<br />

lassen, eine rechtshistorische Abhandlung, die Gadebusch in den ‘Versuche[n]’ abdruckte<br />

84 . Nach den programmatischen Aussagen über die Landesgeschichte berichtet<br />

Gadebusch in seinem Brief vom Oktober 1770 über den Stand seiner eigenen Arbeiten;<br />

so habe er Hartknoch bereits mitgeteilt, daß er zuerst eine Sammlung über<br />

livländische Geschichtsschreiber ausarbeiten wolle - die zwei Jahre später erscheinende<br />

‘Abhandlung’ - und gibt Meck eine genaue Aufstellung der Personen und<br />

Schriften, die er bearbeiten wollte. Ein Vergleich mit dem Aufbau der ‘Abhandlung’<br />

zeigt, daß er sein ursprüngliches Gerüst nur geringfügig geändert hat, zwei Personen<br />

aus Mangel an Belegen ganz herausgelassen und sechs Personen und zwei anonym<br />

publizierte Schriften in einem Anhang erwähnt hat, ohne sie präzise belegen zu können<br />

85 . Weiterhin wird betont, daß auch die ‘Bibliothek’ bereits ausgearbeitet sei und<br />

über 600 Artikel umfasse. Als weiteres Werk, das begonnen sei, werden die<br />

‘Collectanea historico-iuridica, inprimis livonica’ erwähnt, die schon auf zehn Bände<br />

angewachsen seien 86 . Aus dieser Sammlung führt er etliche Artikel an, so daß man<br />

einen Überblick über die thematische Vielfalt gewinnen kann. Bevor der Brief abbricht,<br />

werden noch zwei weitere Werke erwähnt: die ‘Dörpatische[n]<br />

Nebenstunden’ und Pläne zur Ausarbeitung der Adelsgeschichte. Die<br />

‘Nebenstunden’ 87 umfaßten 1770 bereits drei Bände, Gadebusch zählt Meck<br />

exemplarisch einige Themengebiete auf. So gibt er an, im ersten Band über die<br />

Finanzen (Abzugsgeld, Rekognition, Akzise, Fischzoll) und den Handel (Hanse und<br />

Marktwesen) der Stadt, im zweiten über die russischen Einwohner, Rechte des<br />

83 Gadebusch, Jahrbücher I1, unpaginiertes Vorwort [8. S.].<br />

84 Brief Mecks vom 7.11. 1770, vgl. Briefsammlung Gadebusch, I, Nr. 261; E.J. von Meck, Ueber das<br />

Jus fisci et caduci. In: Gadebusch, Versuche, Bd. 1, St. 3, Riga 1779, S. 177-192.<br />

85 „Von denen Geschichtschreibern, deren Zeitalter ungewiß ist, oder die in den vorigen Hauptstükken<br />

übergangen worden.“, Gadebusch, Abhandlung, S. 261-270.<br />

86 In seinem Nachlaß sind 15 Bände verzeichnet, vgl. J.M. Hehn, Verzeichniß, S. 65, Nr. 559-572 u.<br />

S. 69, Nr. 641; Hupel zufolge handelt es sich bei dieser Sammlung überwiegend um fremde Ausarbeitungen,<br />

vgl. NM, St. 27/28, (Riga 1791), S. 304.<br />

87 Dörpatische Nebenstunden, zu besserm Verstande der Gesetze dieser Stadt, aus dem Archive entwickelt<br />

und ausgearbeitet (Ms.), 7 Bde., vgl. J.M. Hehn, Verzeichniß, S. 67, Nr. 597-601; S. 70, Nr.<br />

645 u. 646.

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