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Download - Baltische Historische Kommission

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143<br />

Chronik und Kelchs ‘Historia’, weiterhin Arndts Chronik (1520) und Dogiels Codex<br />

(der ohne Beweise zu erbringen eine undatierte Urkunde in das Jahr 1521 setzt) an.<br />

Gadebusch läßt sich von Arndts Beteuerung, viele Abschriften dieser Urkunde<br />

gesehen zu haben, überzeugen und entscheidet sich daraufhin für dessen Datierung,<br />

obwohl er nach eigenen Angaben eine Urkundenabschrift mit der Jahreszahl 1521<br />

besaß 194 .<br />

2.) Die Frage nach den rechtlichen Folgen der Umwandlung und die Rolle der beiden<br />

Meister. Russow stellt in seiner Chronik die Behauptung auf, der livländische<br />

Meister habe dem Markgrafen Albrecht die Huldigung und die Lehnspflicht Livlands<br />

abgekauft. Hiärne und Kelch erwähnen ebenfalls eine Geldzahlung 195 , aus der<br />

Urkunde wird jedoch deutlich, daß der Hochmeister („aus eigener Bewegung“) dem<br />

livländischen Meister Privilegien, Rechte, Regalien, Gesetze, Ordnungen und<br />

Gewohnheiten bestätigte und ihm das Recht auf die freie Wahl eines livländischen<br />

Meisters zugestand, so daß Gadebusch zu Recht festhält: „Hier ist also von keiner<br />

Erlassung der Lehnspflicht die Rede.“<br />

196 , ebensowenig läßt sich aus den<br />

Formulierungen der Urkunde einwandfrei feststellen, ob der livländische Orden für<br />

den Rechtsakt eine Geldsumme gezahlt hat.<br />

In beiden Fragen kommt Gadebusch nicht zu klaren Ergebnissen und vertagt die Entscheidung<br />

mit dem Hinweis auf den „Mangel der Urkunden“. Gewisse Vorbehalte<br />

gegen polnische Geschichtsschreiber, die weniger aus nationalen als aus religiösen<br />

Tendenzen resultieren - wie in einem späteren Kapitel dargelegt wird - lassen sich<br />

bei Gadebusch daran erkennen, daß er der Frage ausweicht, ob die Landerwerbungen<br />

der beiden Ordenszweige in Livland und Pommerellen rechtmäßig waren und auch<br />

in der Schilderung der Schlacht bei Tannenberg 1410 - eine „der blutigsten<br />

Schlachten, welche jemals in der Welt vorgefallen“ 197 war. Die Niederlage des<br />

Deutschen Ordens begründet Gadebusch mit dessen ungebremstem Streben nach<br />

Landbesitz und dem Bestreben, Rache an den aufständischen Šamaiten zu nehmen,<br />

wobei man auch nicht vor Grausamkeiten und Plünderungen zurückschreckte:<br />

193 Vgl. R. Wittram, <strong>Baltische</strong> Geschichte, S. 65; Gadebusch zufolge wurde der livländische Meister<br />

Wolther bereits 1525 in den Reichsfürstenstand erhoben, vgl. Jahrbücher I2, § 119, S. 326.<br />

194 Vgl. Gadebusch, Jahrbücher I2, § 113, S. 288, Anm. t): „Arndt will viele Abschriften gesehen<br />

haben, und will denen zufolge, es wäre 1520 geschehen. Darum folge ich ihm, obgleich er mich<br />

dadurch zweifelhaft macht, daß er sich auf Hiärne berufft. Denn in meiner Handschrift steht 1521.“<br />

195 Vgl. B. Russow, Chronica, Bl. 24a [SRL, Bd. 2, S. 34]; Th. Hiärne, Ehst-, Lyf- und Lettlaendische<br />

Geschichte, B. 4 [MLA, Bd. 1, S. 192]; C. Kelch, Liefländische Historia, S. 165.<br />

196 Gadebusch, Jahrbücher I2, § 113, S. 289, Anm. t).<br />

197 Gadebusch, Jahrbücher I2, § 10, S. 23.

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