02.11.2013 Aufrufe

Download - Baltische Historische Kommission

Download - Baltische Historische Kommission

Download - Baltische Historische Kommission

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

447<br />

1778. den 13 Okt. Ordre: Act. die von der Stadtwache ergriffenen Soldaten betr.<br />

/[S. 6 v ]/ 1754. Verfügungen des Justizkollegiums in Ansehung der Jurisdiktion vom<br />

29 Nov. Vol. XVIII, n. 22.<br />

1730. Ukase wegen Reval Sahmen Coll. I, 323 58 .<br />

1744. Reskript des Justizkollegiums Sahmen I, 1098.<br />

1733. Wegen Pernau. Sahmen I, 1098. 1099. Vol. XVIII, n. 23. NB. Bausachen.<br />

Sahmen Collectan. I, 1100. II, 268.<br />

1755. d 18 Nov. Sahmen Coll. II, 150 sqq. der Statthalter hat keine Jurisdiktion.<br />

1762. Verspricht das GG. der Stadt Dörpat wiederum zu Ihrer Jurisdiktion zu verhelfen.<br />

Sahmen Collect. II, 816. 863.<br />

1757. G.G. Reskript. Vol. XVIII, n. 21.<br />

1728. Prot. S. 197, f.<br />

12.13.) Erwerb eines Leibeigenen und dessen Freilassung (Dorpater Magistrat:<br />

Attestate, Bescheinigungen, Testamente v. 9. März 1780-20.12. 1789) [EAA: f. 995,<br />

nim. 1, sä. 1323, Bl. 23 r , v , 24 r ]<br />

Prodt. Dorpati d. 7. Julii 1783.<br />

Ich Endes unterschriebener gestehe hiermit für mich, meine Erben und<br />

Erbenehmende, daß ich einen von meinen kerselischen Erbleuten mit Namen<br />

Hinrich, des Some Johanns Sohn dem Notäre Friederich Konrad Gadebusch, erbund<br />

eigenthümlich cediret habe dergestalt, daß nunmehro und inskünftige<br />

Cessionarius oder dessen Erben an diesem Hinrich alle das Recht, was ich an<br />

demselben gehabt habe, haben und genießen sollen. Zur Versicherung dessen habe<br />

ich diese Cessionsschrift eigenhändig unterschreiben und besiegelt. Gegeben Dörpat<br />

am 20sten Jänner 1760 R.J. v. Rosenkampff 59 [L.S.]<br />

Mittelst dieses attestire, daß des obgedachten Heinrichs GrosVater Johann Funck<br />

geheißen.<br />

In fidem transumti Dorpati d. 7 Julii 1783 J.G.A. Brückner, Secretär<br />

56 Der Russe hatte ein Haus in Dorpat gekauft, das ihm 1756 ein Bürger der Stadt unter Anführung<br />

des „Näherrechtes“ streitig machen wollte, vgl. Gadebusch, Jahrbücher IV2, § 324, S. 560.<br />

57 Jakob Friedrich Teller, 1776-1785 Ratsherr in Dorpat, vgl. R.A. von Lemm, Dorpater Ratslinie, S.<br />

144.<br />

58 J.J. Sahmen, Collectanea, 2 Bd. (Ms.).<br />

59 Reinhold Johann von Rosenkampff (gest. 1784), Landgerichtsassessor, stellte Gadebusch 1748 als<br />

Hauslehrer seiner Söhne an.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!