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Download - Baltische Historische Kommission

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einen nachhaltigen Einschnitt in der Geschichte des Landes, da in ihm das<br />

„Ordensregiment“ endet. Die zweite Hälfte des 16. bildet eine Einheit mit dem 17.<br />

Jahrhundert, der nächste Einschnitt erfolgt mit dem Jahr 1710, in dem die livländischen<br />

Ritterschaften und Städte sich dem russischen Zaren unterwarfen und so der<br />

Zustand des Landes geschaffen wurde, der zu Gadebuschs Lebzeit gegenwärtig war.<br />

Auf Schwierigkeiten mit einer chronologisch geleiteten Darstellung traf Gadebusch<br />

in der ‘Bibliothek’, deren Aufbau er ebenso wie den der zuvor erschienenen<br />

‘Abhandlung’ - in der die Zeit vor dem 16. Jahrhundert in einem Hauptstück zusammengefaßt<br />

ist, das 16., 17. und 18. Jahrhundert jeweils ein eigenständiges Hauptstück<br />

bilden und die Gruppe der Geschichtsschreiber des 18. Jahrhunderts in bereits verstorbene<br />

und noch lebende unterteilt wird - ursprünglich chronologisch geplant hatte.<br />

Die Menge der aufgenommenen Personen stellte ihn vor „gar zu große Schwierigkeiten“<br />

32 , so daß er eine alphabetische Ordnung vorzog.<br />

In den ‘Jahrbücher[n]’ wird deutlich, daß Gadebusch bestrebt ist, über die einfachen<br />

„post-hoc“ und „praeter-hoc“- Erklärungsmodelle hinaus zu gelangen und in Verbindung<br />

von philologischer Kritik und inhaltlicher Sachkritik komplexere Erörterungen<br />

und Interpretationen zu liefern. So will er nachweisen, daß bei dem 1219 erfolgten<br />

Eintritt Dänemarks in den Krieg um Estland unter König Waldemar II. der Slawenfürst<br />

Wizlaw als Herr von Rügen und Teilen Vorpommerns und Vasall des dänischen<br />

Königs beteiligt war. Für diese These, die J.D. Gruber in seinen Anmerkungen zu<br />

Heinrichs Chronik abgelehnt hatte 33 , liefert er eine vierfache Begründung: in der<br />

Chronik Heinrichs sei in dem Gefolge des dänischen Königs ein „Wizzlaus<br />

Slavorum princeps“ 34 genannt, was Gadebusch für eine Schreibvariante hält, die<br />

entweder von Heinrich selber oder durch einen seiner Kopisten in den Text gelangt<br />

sein dürfte. Des weiteren führt er einen zuverlässigen Beleg aus der Literatur an, in<br />

der beide Varianten des Namens aufgeführt werden 35 , an dritter Stelle steht eine<br />

Kausalerklärung: der Fürst von Rügen sei ein Lehnsmann des dänischen Königs und<br />

daher verpflichtet gewesen, diesem Heerfolge zu leisten und viertens als schwächste<br />

hypothetische Begründung:<br />

32 Gadebusch, Bibliothek, Bd. 1, Vorrede, S. 3.<br />

33 Vgl. J. D. Gruber, Origines Livoniae, S. 128, Anm. d).<br />

34 Vgl. Heinrich, Chronicon Livoniae XXIII, 2 [FrvSt, Bd. 24, S. 230].<br />

35 Vgl. A. Krantz, Wandalia, Köln 1519, B. VII, Kap. 40, 46; B. VIII, Kap. 3.

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