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Download - Baltische Historische Kommission

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Als seine Greifswalder Lehrer benennt Gadebusch den Juristen Augustin Balthasar,<br />

den Professor für Moral und Geschichte Andreas Westphal und den Theologen Laurentius<br />

Stenzler. Balthasar widmete sich der Sammlung und Erforschung der Quellen<br />

zu Landesrecht und -geschichte, sowie derjenigen des Lehn- und Kirchenrechts und<br />

gründete 1740 eine Gesellschaft, die sich die Pflege und Veredelung der deutschen<br />

Sprache, Rede und Dichtkunst zum Ziel gesetzt hatte. Für die „Pommersche Gesellschaft“<br />

arbeitete er mit dem ‘Apparatus diplomatico-historicus’ ein Verzeichnis<br />

pommerscher Urkunden aus. Bei Westphal hörte Gadebusch neben Vorlesungen über<br />

Moral und Eloquenz auch solche über baltische Geschichte. Dieser hatte einen Abriß<br />

metahistorischer Themen erarbeitet, der den damaligen aktuellen Stand der gelehrten<br />

Diskussion über die Geschichte zusammenfaßte 108 . In ihm klassifiziert er die Geschichte<br />

einerseits als Basis aller weiteren Wissenschaften und versucht in einem<br />

zweiten Teil, die Historie als eigenständige Wissenschaft zu konstituieren, deren<br />

Nutzen darin liege, moralisch zu verbessern und politische Klugheit zu lehren.<br />

Westphal wendet sich gegen Historiker, die nur für Erhalt eines Lohnes schreiben<br />

und mahnt an, das Augenmerk nicht nur auf Kriege und Schlachten zu richten,<br />

sondern auf die „affairen, welche zu Friedens-Zeiten vorgegangen“ 109 . In dem<br />

Glauben, der Verlauf der Geschichte sei für den Forscher in seiner Gesamtheit<br />

erkennbar, formuliert Westphal Kriterien zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit<br />

historischer Quellen und unterstreicht die Bedeutung von Inschriften, Münzen und<br />

Urkunden.<br />

L. Stenzler war von 1724 bis 1735 Konrektor der Greifswalder Universität und trat<br />

1736 eine ordentliche Professur für Logik und Metaphysik, 1741 die der Theologie<br />

an. Besonders beeinflußt wurde Gadebusch - nach eigenen Angaben - von dem Juristen<br />

Christian Nettelbladt, bei dem er Vorlesungen über das Kriminalrecht hörte. Ihm<br />

widmet er als einzigem seiner Lehrer einen Paragraphen in der ‘Abhandlung’ und einige<br />

Ergänzungen in der ‘Bibliothek’ 110 . Nettelbladt galt als ausgezeichneter Kenner<br />

der nordischen Geschichte und Rechtsverhältnisse. Nach einem Studium der Theologie<br />

hatte er sich den Rechtswissenschaften zugewandt und 1721 vergeblich versucht,<br />

108 Andreas Westphal, Kurtze Anleitung zur Erlernung der Historie, Greifswald 1729; vgl. H.-J.<br />

Herrmann, Andreas Westphal und Methoden des Geschichtsstudiums in der ersten Hälfte des 18.<br />

Jahrhunderts. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Ernst-Moritz- Arndt- Universität Greifswald.<br />

Gesellschaftswissenschaftliche Reihe, 34 (1985), S. 31f.<br />

109 A. Westphal, Kurtze Anleitung, II 25, zitiert nach: H.-J. Herrmann, Andreas Westphal, S. 32;<br />

ähnlich formuliert Gadebusch im Vorwort der Jahrbücher I1, [9. S.].<br />

110 Vgl. Gadebusch, Abhandlung, § 86, S. 249-255; Bibliothek, Bd. 2, S. 286.

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