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Download - Baltische Historische Kommission

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232<br />

der livländischen Ritterschaft zuwider war. Dieses Gericht wird in den<br />

‘Jahrbücher[n]’ als rechtliches Kontinuum betrachtet, seine Urteile und Satzungen,<br />

soweit sie Gadebusch bekannt geworden sind, in den Gang durch die Geschichte mit<br />

eingeflochten. Der schwedische Generalgouverneur J. Skytte arbeitete auf Befehl des<br />

schwedischen Königs eine Gerichtsordnung aus, „welche bis auf den heutigen Tag in<br />

ihrer Kraft, aber auch ungedruckt ist.“ 33 In seine Zuständigkeiten fielen alle<br />

Appellationen, Konsistorial- und Schulsachen und Majestätsbeleidigungsklagen. Im<br />

17. Jahrhundert geriet das Hofgericht mehrfach in Kompetenzstreitigkeiten mit dem<br />

Dorpater Rat, da es dessen gerichtliche Zuständigkeit in Straf- und Zivilsachen über<br />

die Stadtbürger ebenso wie das Landgericht nicht kompromißlos anerkennen wollte.<br />

In der Kodifikation der Dorpater Stadtverfassung - dem sogenannten „Corpus<br />

Privilegiorum“ - das die Königin Christina 1646 der Stadt verlieh und das<br />

Gadebusch nach dem ihm vorliegenden Original aus dem Stadtarchiv ausführlich<br />

referiert, wird der Stadt die Ausübung des Rigischen Rechts bestätigt, die<br />

Gerichtsbarkeit des Rates festgelegt und dem Rat eine von Statthalter und<br />

Landgericht unabhängige Gerichtsbarkeit zugestanden. Dem Hofgericht wurde<br />

verboten, selbständig in die Stadtgerichtsbarkeit einzugreifen, es sollte nur nach<br />

erfolgter Berufung, die lediglich in Prozessen mit einem bestimmten Streitwert<br />

stattfinden konnte, urteilen. In den Wirren des Nordischen Krieges wurde das<br />

Hofgericht im Jahr 1700 von Dorpat nach Riga verlegt, Gadebusch erwähnt<br />

Umzugspläne des Gerichts nach Reval, die aufgrund des Mangels an geeigneten<br />

Transportmöglichkeiten aufgegeben wurden, die Schilderung der eigentlichen<br />

Verlegung scheint er im Rahmen der Erzählungen der Kriegsereignisse vergessen zu<br />

haben. Im 18. Jahrhundert war die Stadt Dorpat mehrfach bemüht, von den Zaren die<br />

Verlegung des Hofgerichts nach Dorpat zu erwirken, da sie sich aus der Ansässigkeit<br />

einer Gerichtsbehörde Impulse für einen wirtschaftlichen Aufschwung erhoffte, was<br />

jedoch mit Hinweisen auf die desolaten Zustände der Dorpater Gebäude abgelehnt<br />

wurde 34 .<br />

6.3.3.2.) Kodifikationsversuche<br />

33 Gadebusch, Jahrbücher III1, § 3, S. 6.<br />

34 Vgl. Instruction für den Herren Deputirten der Stadt Dorpat, was derselbe bey der, in der Hauptstadt<br />

Moscau niedergesetzten Höchstverordneten Gesez- Commission wahrzunehmen hat; Desideria<br />

und petita so das publicum überhaupt angehen und welche der Hochverordneten Gesez- Commission<br />

zu unterlegen die Bürgerschaft gebeten, Punkt 20; Gadebusch, Jahrbücher IV1, § 106, S. 275.

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