02.11.2013 Aufrufe

Download - Baltische Historische Kommission

Download - Baltische Historische Kommission

Download - Baltische Historische Kommission

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

146<br />

Schutzbrief für den Livländischen Orden ausgestellt, von dem Gadebusch eine nicht<br />

näher bezeichnete Abschrift vorgelegen haben muß, da er aus dem Eschatokoll<br />

zitiert. Zweifel an der Echtheit ergeben sich für ihn aus dem Ausstellungsort<br />

„Judesburg“ 207 , den er nicht nachweisen kann, und aus einem Fehler in der<br />

Datierung, durch den die neunte Indiktion mit dem Jahr 1387 gekoppelt wird (das<br />

jedoch in die zehnte Indiktion fällt) und die Zählung der Pontifikatsjahre des<br />

erwähnten Papstes Urban VI. verwirrt ist. Dieser vermeintliche Schutzbrief führte zu<br />

Verhandlungen mit dem (von der Echtheit der Bulle und des Briefes überzeugten)<br />

Lübecker Domkapitel, das den Livländischen Orden gebannt hatte. Mit weiteren<br />

Täuschungsmanövern versuchte der Orden, das Domkapitel zu überzeugen, daß ein<br />

päpstlicher Kommissar bereits alle päpstlichen Bannbriefe hatte widerrufen lassen<br />

und der Bann somit aufgehoben sei, was in einem bei M. Dogiel abgedruckten<br />

Transsumt festgehalten wird 208 . Auch bei Dogiel stellt Gadebusch Ungereimtheiten<br />

in der Datierung fest und schließt daraus, daß das Transsumt ebenfalls eine<br />

Fälschung sein müsse. Das Geschehen wird als „eine ganz besondere Komödie“ und<br />

als „Spiegelgefecht“ des Livländischen Ordens bewertet 209 . Neben dem Vorwurf der<br />

Urkundenfälschung wird dem Orden in den ‘Jahrbücher[n]’ mehrfach vorgeworfen,<br />

er strebe im Gegensatz zu den Bischöfen, die als Vertreter des Sacerdotiums vom<br />

Papst gesandt waren und von diesem mit verschiedenen Kreuzzugsbullen unterstützt<br />

wurden, nach geistlicher und weltlicher Macht und nach einer gesicherten<br />

materiellen Grundlage seines Daseins. Der Heidenkampf des Ordens wird als<br />

unchristlich und unmoralisch verurteilt. Hierbei ist wichtig, daß die Frömmigkeit des<br />

Ordens nicht so sehr von den theologischen Lehren der Kirche ausging, sondern<br />

vielmehr aus der Laienreligiosität eines kriegerischen Adelsstandes entstand. In<br />

diesem Zusammenhang ist der Vorwurf Gadebuschs zu relativieren, der livländische<br />

Ordensmeister, der 1503 „den ältesten Rittern eine Wallfahrt nach dem heil. Grabe<br />

auflegen“ wollte, da er diese in der Schlacht gegen die Russen gelobt habe, sie nun<br />

aber aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten könne, beschäftige sich mit einer<br />

207 „Judesburg“ läßt sich in den Urkunden des Erzbischofs Friedrich III. von Köln tatsächlich nicht als<br />

Ausstellungsort nachweisen, vgl. T.J. Lacomblet, Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins<br />

oder des Erzstiftes Coeln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark und<br />

der Reichsstifte Elten, Essen und Werden, 4 Bde., Düsseldorf 1840-1858; es ist anzunehmen, daß hier<br />

ein Lesefehler Gadebuschs vorliegt und so „Godesburg“, die 1210 errichtete Burg in Bad Godesberg<br />

zu verstehen ist, über die der Kölner Erzbischof die Landesherrschaft hatte, vgl. Handbuch der<br />

historischen Stätten Deutschlands, Bd. 3: Nordrhein-Westfalen, hg. v. W. Zimmermann / H. Borger,<br />

Stuttgart 1963, S. 43f.<br />

208 M. Dogiel, Codex diplomaticus, T. V, S. 83-90, Nr. LX.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!