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Download - Baltische Historische Kommission

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angelegte Stadt Cherson zu besuchen 80 und den Bericht über die Feierlichkeiten zur<br />

Einweihung des Dorpater Rathauses im Jahr 1786, an denen die Prinzessin von<br />

Kurland teilgenommen hatte.<br />

Den Sekretär der livländischen Ritterschaft E.J. von Meck hatte Gadebusch<br />

spätestens 1767 im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Gesetzeskommission in<br />

Moskau kennengelernt, wohin dieser den Deputierten der Ritterschaft A.G. von<br />

Villebois begleitete 81 . Gadebuschs Brief vom Oktober 1770 war ein Schreiben<br />

Mecks vorausgegangen, in dem er seine Pläne mitgeteilt hatte, eine ‘Sammlung<br />

öffentlicher Urkunden zur Erläuterung der Geschichte des Vaterlandes’ anzufertigen<br />

und Gadebusch Unterstützung bei der Materialbeschaffung für die ‘Abhandlung’<br />

zusagte 82 . Gadebusch antwortet mit einem programmatischen Schreiben, in dem er<br />

den Stellenwert bestimmt, den er der Aufarbeitung der livländischen<br />

Landesgeschichte beimißt. Wie Meck beklagt er, daß viele landeskundliche Quellen<br />

noch unentdeckt oder unausgewertet seien, wodurch die „Verfassung“ Livlands auf<br />

einem unsicherem Fundament stehe. Die „Dunkelheit“ von Rechtswesen und<br />

Geschichte führe dazu, daß die Provinzen obrigkeitlichen Verfügungen gegenüber<br />

mittellos ausgeliefert seien. Gadebusch betont die Notwendigkeit, rechtshistorische<br />

Quellen zu sammeln und zu publizieren, da sie in unausgewertetem Zustand einem<br />

„Gewehr“ vergleichbar seien, dessen Gebrauch dem Besitzer untersagt sei. So lobt er<br />

Mecks Vorhaben, Privilegien und Rechte zu sammeln, da dies den im Landesdienst<br />

Tätigen und den Historikern - „Männer, die Lust haben, ihrem Vaterlande zu dienen“<br />

- die Möglichkeit biete, die Geltung der Landesprivilegien historisch fundiert zu<br />

rechtfertigen und so dem „gemeinen Besten“ zu nutzen. Neben der Betonung des<br />

pragmatischen Nutzens der Erforschung der Landesgeschichte - verstanden als<br />

Rechtsgeschichte Livlands - ist die Forderung nach Öffentlichkeit von Bedeutung,<br />

die die „Dunkelheit“ erhellen könne. Die Publikation einer breiten Quellenbasis<br />

ermögliche weiterführende historische Forschungen, eine Vorstellung, die in den<br />

‘Jahrbücher[n]’ wiederkehrt:<br />

„Der Gebrauch der Urkunden ist unsäglich, und erstreckt sich beynahe über alle Wissenschaften<br />

und Künste. Was ein Leser nicht zu benützen weis, kömmt einem andern<br />

79 Brief Gadebuschs vom 28.3. 1785, 1. S.; ebenso Brief vom 21.2. 1785 zu einigen biographischen<br />

Daten, 1. S.: „Erlauben Sie mir einige Anmerkungen zu mancherley Erläuterung.“.<br />

80 Vgl. Gadebusch, Brief an Brotze vom 22.9.1786, siehe Anhang, Nr. 5.<br />

81 Vgl. Gadebusch, Bibliothek, Bd. 2, S. 225.<br />

82 Brief Mecks vom 5.10. 1770, vgl. Briefsammlung Gadebusch I, Nr. 254.

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