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Download - Baltische Historische Kommission

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„Unser Archiv zeigt eine andere, welche vielleicht eben so stark, als die Tapferkeit,<br />

gewirket haben mag; den Geldmangel, wovon man bey den bisherigen Geschichtschreibern<br />

dieses Landes noch nichts antrifft.“ 31<br />

In den ‘Jahrbücher[n]’ formuliert er, da er diese Annahme in der herangezogenen Literatur<br />

nicht fand, zurückhaltender im Konjunktiv. Im Angesicht der Besitznahme in<br />

Livland durch den Bruder des dänischen Königs Herzog Magnus und die drohenden<br />

Kriegszüge der Russen hatte sich die Stadt Reval 1561 unter den Schutz des<br />

schwedischen Königs Erik XIV. begeben, der ihr - über militärischen Schutz hinaus -<br />

die Bestätigung ihrer Privilegien zusicherte. Auch in Handelsfragen sahen sich die<br />

Stadt und die estnische Ritterschaft bei den Schweden besser aufgehoben, da diese<br />

ebenfalls am Rußlandhandel interessiert waren - im Gegensatz zu Polen und dem<br />

Livländischen Orden, die das Verbot jeglichen Handels mit Rußland<br />

aufrechterhielten.<br />

Das sicherste Mittel, die verwirrend vielfältigen Wahrnehmungen und<br />

Erscheinungen auf die objektive Ebene der Betrachtung zu zwingen und<br />

wissenschaftlich zu erklären, stellt für Gadebusch die Chronologie dar, die er als<br />

hinreichenden Leitfaden der Darstellung bewertet und als genetischen Erklärungstyp<br />

nutzt. An die Stelle von Kausalitäten nach dem „propter hoc“- treten Begründungen<br />

und Demonstrationen nach dem „post hoc“- Prinzip. Ebenso wie das Heranziehen<br />

von zeitgenössischen Quellen garantiert eine absolute arithmetische Bestimmtheit<br />

historische Wahrheit, weshalb Gadebusch die in der Literatur und in geringerem<br />

Maße auch die in den Quellen angegebenen Jahreszahlen stets einer genauen<br />

Untersuchung unterzieht. Mit seiner Präferenz für chronologisch geordnete<br />

Zusammenhänge bewahrt er sich davor, ein eigenes System der Begebenheiten für<br />

die Landesgeschichte Livlands entwickeln zu müssen und zu bestimmen, welche<br />

Begebenheiten „merkwürdig“ sind und welche als unerheblich vernachlässigt werden<br />

konnten. In den ‘Jahrbücher[n]’ fällt der Epochalisierung der Landesgeschichte mehr<br />

als eine rein äußerlich-formale Funktion zu. Dabei orientiert sich Gadebusch weniger<br />

an der humanistischen Trias Altertum, Mittelalter und Neuzeit - Termini, die von<br />

ihm selten verwendet werden - als an den durch die wechselnde Herrschaft<br />

vorgegebenen Perioden der Landesgeschichte Livlands. Das Jahr 1561 bedeutet<br />

31 Gadebusch, Rede, worinn einige Begebenheiten der älteren Geschichte Lieflands erläutert werden,<br />

S. 186; vgl. Jahrbücher II1 § 60, S. 123: „Es scheint beynahe, als wenn der Geldmangel die Aufhebung<br />

dieser Belagerung verursachet habe.“; ebenso Bibliothek, Bd. 3, S. 112 im Paragraphen über<br />

den Prediger des Herzogs Magnus Christian Schraffer.

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